Newsletter vom 12.11.2024
Änderungen für Kleinunternehmer:innen
Deutschland passt seine Regelungen für Kleinunternehmer:innen an strengere EU-Vorgaben an. In unserem Newsletter erhältst Du Informationen, welche Änderungen in folgenden Bereichen relevant werden:
- Steuerfreibetrag
- Neue Größenklassen
- Unterjährige Steuerstatus-Änderungen
- Einführung der Identifikationsnummer für Kleinunternehmer:innen
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen zu diesem Thema bei Deinem Abschluss-Team.
Newsletter vom 24.10.2024
Betriebsveranstaltungen
Die Weihnachtszeit steht bevor und Du planst vielleicht eine betriebliche Feierlichkeit?
Heute informieren wir Dich über Betriebsveranstaltungen und klären folgende Punkte, welche Du u. a. für Deine Weihnachtsfeier im Blick haben solltest:
- Wann gilt Deine Feier als Betriebsveranstaltung?
- Was kannst Du steuerlich absetzen?
- Welche Aufwendungen zählen dabei als steuerlich relevant?
- Worauf solltest Du bei der Dokumentation achten?
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen zu diesem Thema bei Deinem Lohn-Team.
News 22.10.2024
Achtung Betrug: Gefälschte „Steuerbescheide vom Finanzamt“
Achtung vor der neusten kriminellen Betrugsmasche! Derzeit sind in einigen Bundesländer gefälschte “Steuerbescheide vom Finanzamt” im Umlauf. Zunächst häuften sich diese in Baden-Württemberg, seit kurzen erhalten jedoch auch Bewohner:innen anderer Bundesländer die gefälschten Schreiben.
Im falschen Steuerbescheid wird zu einer Nachzahlung der Einkommensteuer aufgefordert. Das hierzu ursprünglich aufgeführte Bankkonto wurde inzwischen gesperrt, jedoch ist die Verwendung neuer Bankdaten nicht ausgeschlossen.
Mögliche fehlerhafte Erkennungsmerkmale sind u. a. die Bezeichnung “Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland”, ein häufiger Nachzahlungsbetrag in Höhe von 760 EUR und Deine nicht korrekte Steuer-Identifikationsnummer.
Überprüfe daher Deinen Steuerbescheid ganz genau: ist Deine korrekte Steuer-ID hinterlegt? Kommt das Schreiben von dem richtigen Finanzamt (örtlich zuständig)? Bei Unsicherheit rät das Finanzministerium zur Rückfrage bei Deinem Finanzamt.
Newsletter vom 15.10.2024
Wirtschafts-ID Nummer
Im November 2024 werden neue ID-Nummern vergeben: die sogenannte Wirtschafts-ID Nummer (W-IdNr.) folgt. Hierzu möchten Dich Deine Steuerfüchse im beigefügten Newsletter informieren.
Die Wirtschafts-ID Nummer soll den betrieblichen vom privaten Bereich unterscheiden und wird im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert.
In unserem Newsletter erhältst Du folgende Antworten:
- Wer bekommt eine W-IdNr.?
- Wie sieht die W-IdNr. Aus?
- Woher bekommst Du die W-IdNr.?
- Bekommst Du eine Mitteilung?
- Wo findest Du Deine ID?
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen zu diesem Thema bei Deinem Ansprechpartner Huy.
News vom 10.10.2024
Sozialversicherungsnummer bei Neueinstellung
Bei Neueinstellungen von Arbeitnehmenden gibt es im Bereich Lohn & Gehalt eine Änderung zur Sozialversicherungsnummer.
Die manuelle Eingabe der SV-Nr. wird im Lohn- & Gehaltsbereich zukünftig entfallen und muss elektronisch abgefragt werden. Der Abruf muss vor einer DEÜV-Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung erfolgen.
Die Angaben ‚Geburtsort‘ und ‚Geburtsland‘ sind zwingend vom Arbeitgebenden über den Mitarbeitenden anzugeben. Bei fehlenden Angaben kann die SV-Nr. nicht abgerufen werden.
Newsletter vom 07.10.2024
Kassen-Meldepflicht ab 01.01.2025
Deine Steuerfüchse haben einen neuen Newsletter für Dich. Heute informieren wir Dich zur kommenden Kassen-Meldepflicht.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Informationen über elektronische Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung über das Programm „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle übermittelt werden.
In unserem Newsletter informieren wir Dich
- über die Meldewege,
- die meldepflichtigen Informationen
- und geltenden Fristen.
Wir werden Dich bis spätestens April informieren, sobald sich geeignete Anbieter oder praktikable Lösungen herauskristallisiert haben. Es handelt sich um umfangreiche Meldepflichten, weshalb wir Dir empfehlen, entspannt auf weitere Informationen von uns zu warten.
Es ergeben sich vorab andere Fragen bei Dir? Melde Dich gerne bei Philipp oder Nico.
Newsletter vom 20.09.2024
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Deine Steuerfüchse haben einen neuen Newsletter für Dich. Heute informieren wir Dich zur Umsatzsteuer (USt) in der Gastronomie.
Die Höhe der Umsatzsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir zeigen auf, wann welcher Steuersatz gilt:
- für Getränke im Allgemeinen
- in Restaurants, Bars und Cafés
- im Imbiss oder einen Food-Truck
- für ein Cateringunternehmen
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen zu diesem Thema bei Deinem FiBu-Team.
News vom 29.08.2024
Abgabefristen der Einkommensteuererklärungen
Je nachdem, ob Du eine steuerliche Vertretung nutzt oder nicht gibt es unterschiedliche Abgabefristen der Einkommensteuerklärung. Steuerliche Vertretung können sowohl Steuerberatende als auch Lohnsteuerhilfevereine sein.
Abgabefristen der Steuererklärung 2023
– Ohne Beratung: 02.09.2024
– Mit Beratung: 02.06.2025
Abgabefristen der Steuererklärung 2024
– Ohne Beratung: 31.07.2025
– Mit Beratung: 30.04.2026
Abgabefristen der Steuererklärung 2025
– Ohne Beratung: 31.07.2026
– Mit Beratung: 01.03.2027
Beachte bitte, dass Verspätungszuschläge festgesetzt werden können, wenn Du Deine Erklärung zu spät abgibst. Änderungen sind möglich, beispielsweise durch Vorabanforderungen von Steuer- und Feststellungserklärungen. Bitte beachte zusätzlich, dass die aufgeführten Fristen die Regelfälle darstellen und nicht für die LuF (Land- und Forstwirtschaft) gelten.
Steuerfuchs/füchsin gesucht!
News vom 12.07.2024
Webinar „Die E-Rechnung kommt“
- Für wen ist die E-Rechnung relevant?
- Was musst Du ab dem 01.01.2025 beachten?
- Was versteht man unter einer E-Rechnung?
- Welche Fristen gilt es zu beachten?
- Wie bewahrst Du die E-Rechnung auf?
- Welche Pflicht zur Erstellung hast Du?
News vom 06.06.2024
Prüfung auf Überzahlung der Corona-Hilfen
Das Land Schleswig-Holstein wird im Auftrag des Bundes knapp 40.000 Fälle von Corona-Soforthilfen auf mögliche Überzahlungen überprüfen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums gab kürzlich bekannt, dass sich bisher erst ein Drittel der 56.000 antragsstellenden Personen zurückgemeldet habe. Von den rund 17.000 Fällen, die sich bereits nach Erhalt der Hilfen meldeten, resultierten Rückforderungen von 158 Millionen Euro, wovon 20 Millionen Euro an das Land und 119 Millionen Euro an den Bund zurückgeflossen sind.
Während der Pandemie mussten viele Unternehmen und Selbstständige ihre Tätigkeiten im März 2020 vorübergehend einstellen und erhielten Soforthilfen zur Sicherung ihres wirtschaftlichen Überlebens. In Schleswig-Holstein wurden in der Anfangsphase der Pandemie rund 468 Millionen Euro ausgezahlt.
Zwischen August und Dezember 2021 lief ein erstes Rückmeldeverfahren, auf das nur etwa 30 Prozent reagierten. Nun werden die übrigen Fälle stichprobenhaft überprüft. Vier von fünf Überprüfungen ergaben Überzahlungen. Die betroffenen knapp 40.000 Empfänger werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen online zurückzumelden. Bei Nichtreaktion droht ein Rückforderungsbescheid. Fristverlängerungen und Stundungen der Rückzahlungen sind bis zu 36 Monate sind möglich.
News vom 23.04.2024
Tarifeinigung im Bus- und Gastgewerbe
Arbeitgebende und Gewerkschaften rund um das Bus- und Gastgewerbe legen Konflikte bei Tarifverhandlungen bei, es wurden Einigungen erzielt.
Der neue Tarifvertrag zum Start der Saison bringt dem Gastgewerbe einige Entgelt- und Ausbildungsvergütungserhöhungen:
-
- Ab 06/2024 Entgelt-Erhöhung um 250 EUR, Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 150 EUR
- Ab 05/2025 Entgelt-Erhöhung um 200 EUR, Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 100 EUR
News vom 05.04.2024
Mehrwertsteuererhöhung Gas & Fernwärme
Seit 01. April 2024 ist die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wieder zu vollen 19 Prozent fällig.
Die im Zuge des Ukraine-Kriegs beschlossene Senkung auf sieben Prozent ist zum 31. März 2024 ausgelaufen. Die hier fällige Mehrwertsteuer ist ein Bestandteil des Gaspreises, unter anderem neben dem Preis für Beschaffung und Vertrieb. Laut Experten sei davon auszugehen, dass die elf-prozentige Erhöhung zu höheren Kosten in Höhe von mehr als 200 EUR pro Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt führen wird.
Die Verbraucherzentrale rät Verbraucher*innen daher, den Gaszähler umgehend zur jetzigen Erhöhung selbst abzulesen und diesen dem versorgenden Institut zu melden, da die Menge ansonsten geschätzt wird. Hierdurch könnte der Preis beispielsweise teurer werden, wenn die Schätzung höher ausfällt als der tatsächliche Zählerstand aufzeigt.
News vom 14.03.2024
Rechnungspflichtangaben ab 250 € brutto
Das Finanzamt legt inzwischen im Rahmen der GOBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) immer mehr Wert darauf, dass auch die der Buchführung vorgelagerten Prozesse dokumentiert werden und eine bestimmte Qualität erlangen. Auch für uns als Steuerberatung hat dies oberste Priorität, um das Risiko hoher Nachzahlungsforderungen unserer Mandant*innen bei einer Betriebsprüfung zu senken.
Daher machen wir auf die Pflicht aufmerksam, Eingangsrechnungen auf Ordnungsmäßigkeit im Sinne des § 14 Abs. 4 UStG zu prüfen, am besten noch, bevor sie gezahlt und anderen Stellen zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Entsprechen die Rechnungen nicht § 14 Abs. 4 UStG ist kein Vorsteuerabzug möglich. Was genau dieser Paragraph besagt und worauf man achten muss, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt und an unsere Mandant*innen versendet. Diese Checkliste ist natürlich auch für Ausgangsrechnungen anwendbar.
Solltest Du weitere Fragen dazu haben und/oder die Checkliste nicht erhalten haben, melde Dich gerne bei uns.
News vom 24.01.2024
Änderungen der Pflichtangaben auf Kassenbons ab 01.01.2024
Aufgrund neuer Rechtsbestimmungen und Änderungen der Kassensicherungsverordnung ergeben sich neue Pflichtangaben auf Kassenbons ab 01.01.2024.
Folgende Ergänzungen sind auf den Belegen notwendig:
- Seriennummern des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls
- Prüfwert und der fortlaufende Signaturzähler
Diese Änderungen gelten auch für Transaktionen, bei denen keine umsatzsteuerliche Rechnungspflicht besteht.
Steuerfüchse gesucht
Werde Teil des Kieler Fuchsbaus
Threads
Wir haben einen neuen Social Media-Kanal
Folge uns nun auch auf Threads und erhalte noch mehr Infos aus unserem Fuchsbau:
News vom 04.01.2024
Die Steuerfüchse sind wieder zu Gast im Podcast von Melita Dine
Wir freuen uns wieder zu Gast im Tax Talk-Podcast von Melita Dine zu sein – genau genommen in der neuen Episode: „Die Steuerfüchse finden ihr Leitbild mit Henning Voß“.
Henning nimmt uns mit auf eine faszinierende Reise, die geprägt ist von Innovation und Veränderung in der traditionellen Steuerberaterbranche. Mit einem erfrischenden Ansatz und einer klaren Vision haben wir Steuerfüchse die Grenzen gesprengt und neue Standards gesetzt.
Höre wie eine kraftvolle Identität aufgebaut wurde, die nicht nur Mandant*innen, sondern auch Top-Talente anzieht. Von der Entwicklung eines einzigartigen Leitbilds bis hin zur Implementierung wegweisender Veränderungen in der Branche – dieses Interview ist vollgepackt mit wertvollen Einblicken!
Danke 2023
Wir verabschieden uns von einem unglaublichem Jahr
Frohe Weihnachten
Merry Christmas & happy new year
„Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.“ (Wilhelm von Humboldt)
News vom 13.12.2023
Informationen rund ums Thema Lohn & Gehalt für den Jahreswechsel 2024
Der Jahreswechsel steht an und bringt viele Änderungen rund ums Thema Lohn & Gehalt mit sich. Als arbeitgebende Person solltest Du darauf achten, diese Änderungen zu kennen und ab 01.01.2024 anzuwenden.
Gerne informieren wir Dich daher in unserem Newsletter über folgende Änderungen zum Jahreswechsel:
- Gesetzlicher Mindestlohn
- Sachbezugswerte für Mahlzeitengestellung/Unterkunft
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Schwerbehindertenanzeige
- Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze in der GKV
- Meldepflicht Elternzeit
- Kinderkrankengeld
- Inflationspauschale
- Künstlersozialkasse
Bei weiteren Fragen melde Dich gerne diesbezüglich bei unseren Lohn-Füchsinnen Katrin, Karin und Sandra.
News vom 08.12.2023
MwSt-Erhöhung für die Gastronomie
Es wurde keine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes von 7% für Speisen im Restaurant beschlossen.
Der ermäßigte Steuersatz vom 01.07.2020 galt für sämtliche Speisen – auch für die Abgabe im Restaurant. Diese befristete Regelung wurde durch das dritte Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 und durch das achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen bis zum 31.12.2023 beschlossen. Diese wurde bedauerlicherweise nicht erneut verlängert. Dies führt dazu, dass ab 01.01.2024 wieder der Steuersatz von 19% gilt.
Als betroffenes Unternehmen solltest Du daher darauf achten und dafür sorgen, dass an den Kassen zum 01.01.2024 alle notwendigen Einstellungen vorgenommen werden, sodass die Versteuerung gesetzeskonform stattfindet. Sofern die Einstellungen nicht selbst vorgenommen werden, sind die entsprechenden Drittanbieter schnellstmöglich zu informieren.
Bei Rückfragen zu diesem Thema melde Dich gerne bei unseren FiBu-Füchsen und Füchsinnen.
News vom 04.12.2023
Registrierung im SV-Meldeportal
News vom 15.11.2023
Newsletter zu Deinen Ansprechpersonen unter den Kieler Steuerfüchsen
Deine Kieler Steuerfüchse sind inzwischen zu einem größeren Rudel gewachsen. Finde mit dem beiliegenden Newsletter Deine Ansprechpersonen rund um Deine Bedürfnisse in den Bereichen Lohnbuchhaltung, Einkommensteuer, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und weiteren steuerberatenden Fragen.
So erreichst Du Deine Ansprechpersonen:
News vom 13.11.2023
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe ist eine Abgabe, die von Unternehmen selbst gezahlt wird, welche künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Personen in Anspruch nehmen. Sie beträgt 30 Prozent der Gesamtaufwendungen. Die Künstlersozialkasse gewährleistet, dass diese Selbstständigen ähnlichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmende im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes erhalten. Die Finanzierung der Versicherung erfolgt durch Beiträge der Selbstständigen, einen Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und die Künstlersozialabgabe für Unternehmen (30 Prozent).
Unternehmen, welche solche Aufträge vergeben, müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres alle Entgelte des Vorjahres an die Künstlersozialkasse melden. Diese Meldung kann nur selbständig vom Unternehmen selbst erfolgen und nicht durch Dritte. Die Bemessungsgrundlage umfasst alle Kosten, die für die Leistungen anfallen, aber nicht die USt, Zahlungen an Verwertungsgesellschaften und einige andere Ausgaben. Unternehmen, die durch ihre Branchenkenntnisse den Absatz künstlerischer Leistungen fördern, müssen grundsätzlich Künstlersozialabgabe entrichten.
Der Freibetrag von 450 Euro pro Kalenderjahr gilt für Unternehmen, welche nur gelegentlich solche Aufträge vergeben. Er gilt jedoch nur für Eigenwerber*innen und Unternehmen, welche unter die Generalklausel fallen.
Die Künstlersozialabgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Honorarzahlungen erhoben. Der genaue Prozentsatz für das kommende Kalenderjahr wird bis spätestens 30. September eines jeden Jahres durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt. Die Grundlage, auf der die Künstlersozialabgabe berechnet wird, umfasst sämtliche Honorare, die im Verlauf eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler*innen und Publizisten*innen ausbezahlt werden. Die Abgabesätze variieren und werden jährlich festgelegt. Für ausländische Personen gilt die Abgabepflicht nur, wenn die Leistung in Deutschland verwertet wird. Andernfalls besteht keine Abgabepflicht.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema findest Du auf der offiziellen Seite der KSK.
News vom 08.11.2023
Newsletter zum Katastrophenerlass und Notkredite für Sturmflut-Opfer
Das Unwetter (Sturmflut) am 20. und 21. Oktober 2023 hat erhebliche Schäden in Schleswig-Holstein verursacht, insbesondere in weiten Teilen der Ostseeküste sowie in der Trave- und Schleiregion. Die Beseitigung dieser Schäden wird für viele steuerpflichtige Personen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist es angebracht, den Betroffenen durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung von unangemessenen Härten entgegenzukommen. Eine geschädigte Person im Sinne dieses Erlasses ist jede Person oder Organisation, die nachweislich unmittelbar und in erheblichem Maße wirtschaftlich negativ von dem Schadensereignis betroffen ist. Dies gilt gleichermaßen für natürliche Personen, juristische Personen, Personengemeinschaften und Vermögensmassen.
In unserem Newsletter findest Du ausführliche Informationen:
- Anpassung von Steuervorauszahlungen
- Stundung, Vollstreckungsaufschub und Ratenzahlung
- Notkredite
- Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
- Sonderabschreibung für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden
- Zusätzliche Anforderungen
- Verlust von Buchführungsunterlagen
News vom 27.10.2023
Wir suchen Verstärkung für unser Rudel:
News vom 28.09.2023
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
Ab dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen in bestimmten Fällen ein Umsatzsteuersatz von 0%, anstelle der bisherigen 19 % USt. Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass dieser Steuervorteil dauerhaft beibehalten werden soll.
Der neue Umsatzsteuersatz von 0% ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anzuwenden, da der Vorsteuerabzug nicht mehr relevant ist. Dies gilt für Anlagen an Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und gemeinnützigen Gebäuden mit einer Leistung von maximal 30 kWp.
Für Photovoltaikanlagen und Komponenten, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert oder montiert wurden, gelten die bisherigen Regelungen weiter. Betreiber von privaten Photovoltaikanlagen, die als Kleinunternehmer gelten, zahlen keine Umsatzsteuer, haben jedoch auch keinen Anspruch auf die Erstattung der Vorsteuer.
Zusätzlich zur Umsatzsteuerbefreiung wurde eine Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen eingeführt, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Diese Befreiung gilt für Anlagen bis zu 30 kWp für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, sowie bis zu 15 kWp pro Wohnung oder Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden.
Auf schriftlichen Antrag wird aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen unterstellt, dass kleinere PV-Anlagen und vergleichbare BHKW ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Einzelne Länder stellen für die Antragstellung Muster bereit.
Anträge auf Anwendung der Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden, sind nicht mehr möglich. Für Photovoltaikanlagen, die bis zum 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden, wird die Frist für die Antragstellung bis zum 31.12.2023 verlängert.
News vom 25.09.2023
Tarifverträge und mögliche Allgemeinverbindlichkeit
Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag, wenn beide Vertragsparteien tarifgebunden sind. Es gibt jedoch auch Tarif-, Manteltarif- und Rahmentarifverträge, welche allgemeinverbindlich sind. In diesem Fall gilt die Gültigkeit auch für bis dahin tariflich-ungebundene Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Dies betrifft beispielsweise folgende Branchen: Einzelhandel, Gastronomie und Friseure.
Die Beratung zu Tarifverträgen sowie deren mögliche Allgemeinverbindlichkeit ist der anwaltlichen Unterstützung (z. B. Rechtsanwaltskanzleien) vorbehalten, da es sich um arbeitsrechtliche Fragen handelt. Steuerberatenden bzw. Steuerberatungskanzleien ist es gesetzlich nicht erlaubt, hier Beratungsleistungen zu erbringen.
Wir können gerne einen Kontakt herstellen bzw. eine Empfehlung aussprechen, solltest Du als arbeitgebende Person keinen Kontakt zur anwaltlichen Unterstützung im Arbeitsrecht haben. Ebenfalls kannst Du Dich selbst bei der zuständigen Kammer informieren, auf www.zoll.de oder unter www.bmas.de.
News vom 31.08.2023
Die Steuerfüchse zu Gast im Podcast von Melita Dine
Wir freuen uns zu Gast im Tax Talk-Podcast von Melita Dine zu sein – genau genommen in der Episode: „Von den ersten Schritten zum Feel Good Management mit Saskia Gebauer“.
Unsere Business & Change Managerin Saskia absolvierte vor rund einem Jahr bei Melita ihre Zusatzqualifikation zur Feel Good Managerin. Gerne teilt sie die spannenden Erfahrungen dieser Ausbildung mit Dir im Podcast.
Im Fokus der Episode berichtet Saskia von der Erarbeitung des Leitbildes innerhalb des Fuchsbaus. Sie teilt wertvolle Einblicke in den Prozess und die Herausforderungen, die wir Steuerfüchse auf dem Weg gemeistert haben. Ebenfalls sprechen Melita und Saskia über die Einführung der Arbeitgebermarke „Die Steuerfüchse“ und wie sie sich bereits nach ca. 1,5 Jahren auf das Team und die Öffentlichkeit auswirkt.
News vom 14.07.2023
Steuerfristen bei „beratenen Steuerpflichtigen“
Wenn Du die Hilfe eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmst, hast Du üblicherweise bis zum 28.02. des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Doch auch hier wurden nun die Abgabefristen verlängert.
Unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen ergeben sich danach folgende Abgabetermine:
für den Besteuerungszeitraum 2020: 31. August 2022,
für den Besteuerungszeitraum 2021: 31. August 2023,
für den Besteuerungszeitraum 2022: 31. Juli 2024,
für den Besteuerungszeitraum 2023: 2. Juni 2025 und
für den Besteuerungszeitraum 2024: 30. April 2026.
News vom 06.06.2023
Newsletter zum Pflegeunterstützungs- & Entlastungsgesetz
Künftige Entlastungen für die Beitragszahlung der Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind sind ab Juli dieses Jahres zu erwarten. Damit will die Bundesregierung auf stark steigende Kosten sowohl in der stationären als auch der ambulanten Pflege reagieren.
In unserem Newsletter findest Du ausführliche Informationen
- wie die Entlastung erfolgen soll
- welche Pflichten für Arbeitgebende entstehen
- wie hoch die voraussichtlichen Beitragssätze sind
- unter welchen Voraussetzungen die Anpassungen erfolgen und
- welche Fristen gelten.
News vom 06.06.2023
Wir suchen Verstärkung für unser Rudel:
News vom 14.04.2023
Lohnsteuerbescheinigung nur mit Steuer-ID
Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 ist zur Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung zwingend die Steueridentifikationsnummer (IdNr) der arbeitnehmenden Person notwendig.
Es gibt hierbei wenige Ausnahmen:
- es ist noch keine IdNr vorhanden
- zur Vermeidung von unbilliger Härte (auf Antrag des Arbeitgebenden)
Eine Verwendung des Ordnungsmermals eTIN als Ersatz ist nicht mehr möglich, dieses wurde abgeschafft.
News vom 30.03.2023
Die deutsche Rentenanpassung 2023
Die Rentenanpassung bezeichnet die jährliche Erhöhung der Renten, welche zum 1. Juli eines jeden Jahres erfolgt. Auch in diesem Jahr werden die Renten am 1. Juli 2023 für Rentner*innen in Deutschland erhöht. In den alten Bundesländern steigt die Rente um 4,39 % und in den neuen Bundesländern um 5,86 %. Der aktuelle Rentenwert für die alten Bundesländer erhöht sich demnach von 36,02 € auf 37,60 €, während der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer von 35,52 € auf 37,60 € steigt. Damit ist die vollständige Angleichung des Ostwerts an den Westwert erreicht.
Die Rentenanpassung wird auf Basis der Rentenanpassungsformel berechnet, welche im Wesentlichen auf der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland basiert. Zusätzlich werden auch die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sowie die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden über den Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Rentenkürzungen sind durch die Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen, werden jedoch mit zukünftigen Rentenerhöhungen verrechnet. Ebenfalls ist ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 % gesetzlich im Zeitraum bis 2025 ausgeschlossen. In den letzten Jahren hat es für Rentner*innen in Deutschland ein deutliches Plus bei der Rente gegeben. Von 2010 bis 2022 stieg die Standardrente im Westen um über 32 % und im Osten um über 47 %, was deutlich über der Inflation in diesem Zeitraum lag.
Für etwa 103.000 Rentner*innen wird die Erhöhung dazu führen, dass sie zum ersten Mal Steuern auf ihre Beiträge zahlen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Jahresbruttorente die Freibetragsgrenze für Alleinstehende oder Ehepaare überschreiten.
News vom 25.02.2023
Die geänderten Zinsbescheide treffen ein!
Seit Februar 2023 werden in Schleswig-Holstein massenhaft geänderte Zinsbescheide erstellt und versendet.
Grund hierfür ist die Neuregelung der Verzinsung rückwirkend ab 01.01.2019. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass der bisher einheitliche Zinssatz von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung reagiert und einen neuen Zinssatz von 1,8 % (entspricht 0,15 % pro Monat) beschlossen. Betroffen sind daher Personen und Unternehmen, welche in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben.
Bitte beachte, dass sich die Zinsanpassung nicht auf andere Verzinsungsgründe wie Stundungen oder Aussetzungen der Vollziehung bezieht. Hier gilt weiterhin ein Zinssatz von jährlich 6 %.
News vom 10.02.2023
eAU-Abruf über DATEV Unternehmen online
Seit Beginn 2023 ist der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) für Arbeitgeber verpflichtend.
Diese Woche wurde nun eine neue Möglichkeit zum eAU-Abruf über DATEV Unternehmen online geschaffen. Die neue Funktion ist über die Anwendung DATEV Personaldaten verfügbar, hier werden ebenfalls die Rückmeldedaten bereitgestellt.
Finde vorherige Informationen zum Thema eAU in unserem umfangreichen Newsletter vom 22.12.2022.
News vom 23.01.2023
Anhebung der Gleitzone für Midijobber zum 01.01.2023
Midijobber können ab diesem Monat mehr Entgelt ausbezahlt bekommen – die Gleitzone wurde zum 01. Januar 2023 auf 2.000,00 € angehoben.
Die Ausweitung der Einkommensgrenzen führt dazu, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt entlastet werden. Diejenigen, welche sich im Bereich zwischen Mini-Job-Grenze und Midi-Job-Grenze befinden, erhalten mehr Netto vom Brutto, da nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Der Arbeitnehmerbeitrag, welcher bis September 2022 zwischen 11-21 % ja nach Verdiensthöhe lag, liegt künftig am Beginn des Übergangsbereiches bei null. Der volle Beitrag wird erst bei einem Einkommen von 2.000,00 € fällig.
Midijobber können trotz der reduzierten Beiträge die vollen Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Ebenfalls wirken sich die geringeren Beiträge nicht nachteilig auf die Rentenansprüche aus, da der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird.
News vom 16.01.2023
Anpassung der Sachbezugswerte Mahlzeiten und Unterkunft zum 01.01.2023
Durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) mit Ziel der Anpassung der jährlichen Entwicklung der Verbraucherpreise, gelten mit Beginn des Jahres folgende Sachbezugswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten:
- Frühstück 2,00 € kalendertäglich und 60,00 € monatlich
- Mittagessen 3,80 € kalendertäglich und 114,00 € monatlich
- Abendessen 3,80 € kalendertäglich und 114,00 € monatlich
Ebenfalls beträgt nun der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft 265,00 € monatlich. Dieser Betrag kann gemindert werden, beispielsweise wenn eine Unterkunft mit mehreren Beschäftigten belegt wird. Ebenfalls gelten für Azubis und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr andere Werte gemäß § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Minderung Wert Sachbezug Unterkunft:
- Bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des AG oder Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 %
- Für Azubis und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr um 15 %
- Bei Belegung mit 2 Beschäftigten um 40 %, 3 Beschäftigten um 50 % und mehr als 3 Beschäftigten um 60 %
News vom 22.12.2022
Newsletter zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
In unserem Newsletter zur eAU informieren wir Dich über
- Grundlegendes zur allgemeinen Verpflichtung des Arbeitgebers,
- wer an dem Verfahren teilnimmt und wer nicht,
- den neue Ablauf der eAU vom Arzt zum Arbeitgeber,
- wer und wie man die Bescheinigungen elektronisch abrufen kann und
- zu Notwendigem für Deine Lohnbuchhaltung.
News vom 02.12.2022
Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021
Das Bundesamt für Justiz hat dem Verstreichen der drohenden Fristen in Verbindung mit den erheblich hohen Ordnungsgeldern entgegengewirkt. Mit einer Verlängerung der Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2021 – welche am 31.12.2022 Stichtag haben – , können Unternehmen und Kanzleien dieses Jahr aufschnaufen. Die Schonfrist-Verlängerung besagt, dass das Ordnungsgeldverfahren nach §335 HGB vor dem 11.04.2023 nicht eingeleitet wird und somit bis Anfang April 2023 Zeit ist. Steuerkanzleien und Mandanten werden durch den Beschluss entlastet.
Die Verlängerung wird darin begründet, dass die Beratung und Abwicklung der Energiepreispauschale und die folgenden Beratungen mit der Besteuerung der Gaspreisbremse, den Corona-Schlussabrechnungen und den KUG-Schlussprüfungen viel Zeit beansprucht haben. Zudem wird das Arbeitsaufkommen, die Mandantenfragen und ebenso die Arbeitsausfälle infolge des heftigen Grippe- und RSV-Geschehens, drastisch steigern.
News vom 27.10.2022 und ausführlicher Newsletter vom 25.11.2022
Newsletter zur Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsprämie, welche ein Teil des dritten Entlastungspakets ist, dient zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Die Grundlage hierzu, stellt das Gesetz der temporären Senkungen des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgas dar.
Die zusätzliche Zahlung einer Inflationsprämie kann bis zu einem Betrag von 3.000 Euro von den Steuern und den Sozialversicherungsabgaben befreit werden. Die Begünstigung ist befristet im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 zu überbringen und kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Prämie ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn. Bei Personen, welche Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen, wird die Inflationsausgleichsprämie nicht als Einkommen angerechnet.
Ausführliche Informationen über die Auszahlungsmöglichkeiten und den Besonderheiten rund ums Thema Inflationsprämie findest Du in unserem Newsletter:
News vom 18.11.2022
Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
News vom 13.10.2022
Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen
Als Grundstückseigentümer*in kam in diesem Jahr die Grundsteuerreform auf Dich zu. Hierzu wurdest Du vermutlich bereits durch die Finanzämter der jeweiligen Bundesländer schriftlich zur Steuererklärung für Deinen Grundbesitz aufgefordert.
Bisher war die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen auf den 31.10.2022 (also in wenigen Wochen) terminiert. Die heute bekanntgegebene Fristverlängerung schafft Dir nun jedoch Zeit bis zum 31.01.2023.
Du benötigst noch Unterstützung bei Deiner Erklärung oder allgemeine Informationen zur Thematik? Hier findest Du nochmal unseren ausführlichen Juni-Newsletter zur Grundsteuerreform 2022 und die Möglichkeit, uns mit Deinem Rundum-Sorglos-Paket für Deine Erklärung zu beauftragen:
News vom 01.10.2022
Mindestlohnerhöhung
News vom 29.09.2022
Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen
Für die Installation und Lieferung von Photovoltaikanlagen, wurde in der Umsatzsteuer ein Nullsteuersatz eingeführt. Dieser gilt bei Wohnungen und öffentlichen Gebäuden, sowie bei den dazugehörenden Bestandteilen und Speichern.
Um sich den Vorsteuerbeitrag erstatten lassen zu können, müssen die Betreiber nicht mehr auf die Regelung der Kleinunternehmer verzichten und werden somit von dem dafür anstehenden Bürokratieaufwand erleichtert.
Die Befreiung soll für die Leistungen des Betreibers stattfinden, wenn die Photovoltaikanlagen
- in der Nähe von Privatwohnungen installiert,
- auf Gebäuden angebracht werden
- oder für die Nutzung von gemeinnützigen Zwecken ist.
Abschaltvorrichtungen benötigen die alten und neuen Balkonsolaranlagen jedoch nicht. Ebenso werden die Wirkleistungseinspeisungen in Höhe von 70 % bei neuen Anlagen von bis zu 25 Kilowatt Leistung nicht benötigt.
Für die Regelung der 70 % bei Altanlagen von bis zu sieben Kilowatt Leistung, gibt es ebenfalls einen Beschluss – dieser wird allerdings ab dem 01.01.23 komplett abgeschafft. Außerdem wurden zur Entlastung noch weitere Entbürokratisierungen angekündigt.
News vom 13.09.2022
Stechuhr-Urteil: Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung in Deutschland folgt gemäß heutigem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Begründet wird dies in der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Das BAG-Urteil wird weitreichende Folgen auf die Verwaltung von Vertrauensarbeitszeitmodellen, mobiler Arbeit und Homeoffice haben. Bisher bestand nur die Dokumentationspflicht auf Überstunden und Sonntagsarbeit.
News vom 09.09.2022
Leitzinserhöhung auf nun 1,25 %
Die EZB hebt den Hauptrefinanzierungssatz auf nun 1,25 % an. Die Anhebung um weitere 0,75 Prozentpunkte ist die historisch größte Zinserhöhung seit Einführung des Euros. Ebenfalls stellte die EZB weitere Zinserhöhungen in den nächsten Monaten in Aussicht.
Der gestrige Beschluss dient der Bekämpfung der Rekord-Inflation – die Zentralbank rechnet damit, dass diese weiter auf geschätzt 8,1 % im Gesamtjahr 2022 steigen wird. In ihrer Juni-Prognose nahm die EZB noch eine Teuerungsrate von 6,8 % an und läutete deutlich später als andere Zentralbanken die Zinswende ein.
News vom 08.09.2022
Das dritte Entlastungspaket wurde beschlossen
Zum 1. Dezember 2022 sollen Rentner*innen eine einmalige Zahlung in Höhe von 300€ von der Rentenversicherung erhalten. Ebenso sollen die Studierenden und Fachschüler*innen eine Einmalzahlung über 200€ erlangen.
Ab Anfang Januar 2023 ist geplant, dass Wohngeldberechtigte ein höheren Zuschlag erhalten, ebenfalls erweitert sich in diesem Bezug der Kreis für die Berechtigten um zwei Millionen Bürger*innen und es wird eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente geschaffen. Die Ablösung des Hartz IV durch das Bürgergeld führt zu einen Erhöhungsschritt auf etwa 500€, diese soll zusätzlich am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.
Die Zufallsgewinne von Stromproduzenten sollen teilweise abgeschöpft werden, um die Strompreisbremse zu finanzieren. Zusätzlich sollen die sogenannten Doppelbesteuerung der Rente abgeschafft, die Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent gesenkt und die Home-Office Pauschale entfristet und verbessert werden.
News vom 19.08.2022
Befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas
News vom 05.08.2022
Wir suchen Verstärkung für unser Rudel:
News vom 27.07.2022
Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale (EPP) muss innerhalb der nächsten zwei Monate ausgezahlt werden. Anbei haben wir für Dich die wesentlichen Fakten rund ums Thema EPP in unserem aktuellen Newsletter zusammengefasst:
Damit Dir mit wenig Aufwand und Arbeitsbelastung die Umsetzung gelingt, halten wir Dir den Rücken frei:
- steuerrechtssichere Beratung
- Rundum-Sorglos-Betreuung
- speziell für Dich eingerichtete Termine sowie Hotline
Hast Du weitere Fragen? Buche Dir gerne einen Termin mit einer unserer Expertinnen zum Thema EPP:
News vom 22.07.2022
Zinsänderungen:
- Anpassung des Leitzins und
- der Zinsen für Steuer-Nachzahlungen/Erstattungen
Die Europäische Zentralbank hat gestern den Hauptrefinanzierungszins zum ersten Mal seit dem Jahr 2011 auf 0,5% erhöht. Dieser ist als Teil des Leitzinses eines der wichtigsten Instrumente der EZB, um der steigenden Inflation entgegenzuwirken. Die Anpassung wird sich u. a. auf die Höhe der Zinsen von Privat- und Firmenkrediten auswirken.
Ebenfalls hat der Bundesrat am 08.07.2022 entschieden, die Zinsen bei Steuer-Nachzahlungen bzw. für Erstattungen rückwirkend ab 01.01.2019 auf 1,8% p. a. (statt vorher 6%) zu senken.
News vom 01.07.2022
Verpackungsregister LUCID
News vom 29.06.2022
Grundsteuerreform 2022
Bist Du Grundstückseigentümer*in?
Noch in diesem Jahr kommt die Grundsteuerreform auf Dich zu und die Finanzämter der jeweiligen Bundesländer werden Dich im Laufe der nächsten Wochen schriftlich zur Steuererklärung für Deinen Grundbesitz auffordern.
Anbei haben wir für Dich die wesentlichen Fakten rund ums Thema in unserem aktuellen Newsletter zusammengefasst:
Gerne bieten wir Dir unsere Unterstützung bei Deiner Grundsteuererklärung an. Hier kannst Du Dein Rundum-Sorglos-Paket beauftragen:
Hast Du weitere Fragen? Buche Dir gerne einen Termin mit einem unserer Steuerfüchse zum Thema Grundsteuer:
News vom 13.06.2022
Gestaltung von Arbeitsverträgen und Kündigungsschreiben gemäß der sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie ab August 2022
Ab 01. August 2022 ist der neuen sogenannten Arbeitsbedingungsrichtlinie in Deutschland nachzukommen, welche aus der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen resultiert. Diese Richtlinie hat Auswirkung auf die Gestaltungen von kommenden Arbeitsverträgen, Änderungen von Altverträgen sowie Kündigungsschreiben.
Grundlegend müssen zu einem Arbeitsverhältnis unter anderem folgende Informationen zwingend schriftlich festgehalten werden, falls diese noch nicht verankert worden sind:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Angaben zur Probezeit, sofern vereinbart
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes (inkl. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlung etc.)
- vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen/-zeiten, vereinbarte Schichtarbeiten
- Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden etc.
Bei Kündigungen muss das Schriftformerfordernis eingehalten werden, das einzuhaltende Verfahren genannt und auf die Frist der Kündigung sowie zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage schriftlich aufmerksam gemacht werden.
News vom 11.06.2022
Informationen rund um das Thema ‚Digitale Personalakte‘
Der Gesetzgeber sieht durch das 7. SGB IV-ÄndG eine Verpflichtung vor, dass bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch vorgehalten werden müssen. Unter anderem wurde die Zielsetzung damit verknüpft, die Betriebsprüfung, welche ab 01.01.2023 als elektronisch unterstütze Betriebsprüfung (euBP) verpflichtend ist, für den Arbeitgeber zu vereinfachen.
Begleitende Entgeltunterlagen für die digitale Personalakte sind unter Anderem:
- der Arbeitsvertrag
- der Personalfragebogen
- sämtliche Stundennachweise
- Bescheinigung der privaten KV/PV
- Elternnachweis in Form von Geburtsurkunden von Kindern
- Studienbescheinigungen von Werkstudenten
- das Befreiungsformular zur Rentenversicherung bei Minijobbern etc.
Die Regelung gilt nur für alle neuen Tatbestände ab dem 01.01.2022. Dies bedeutet, dass alle ’neuen‘ Dokumente ab dem 01.01.2022 digital aufzubewahren sind.
Den Umstellungsprozess zur Digitalen Personalakte begleiten wir gerne innerhalb unserer Digitalisierungsstrategie. Solltest Du sonstige Fragen rund um das Thema haben, kannst Du Dich gerne bei uns Steuerfüchsen melden.
News vom 30.05.2022
Neue Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2021
Die Bundesregierung hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2021 erneut verlängert:
- ohne Steuerberater
- eigentlicher Stichtag: 31. Juli 2022 (bzw. 01. August 2022 aufgrund des Sonntags)
- Fristverlängerung: 31. Oktober 2022
- mit Steuerberater
- eigentlicher Stichtag: 28. Februar 2023
- Fristverlängerung: 31. August 2023
Ziel dieser Verlängerung ist es, den Bürgern/Bürgerinnen eine Erleichterung während der Corona-Pandemie zu verschaffen.
Ebenfalls ergibt sich auch für Steuererklärungen 2020 noch eine Fristverlängerung, wenn über den Steuerberater eingereicht wird. Die neue Frist läuft hier zum 31. August 2022 aus.
News vom 23.05.2022
Überbrückungshilfe IV
- die Antragszeit zur Überbrückungshilfe IV startet
- der Antragszeitraum umschließt die Monate Januar bis Juni 2022
- bist Du antragsberechtigt?
Gerne prüfen wir Deine Antragsberechtigung. Hierzu benötigen wir Deine Unterschrift auf folgender Zusatzvereinbarung:
Aufgrund umfangreicherer Antragsvoraussetzungen, benötigen wir ebenfalls von Dir eine schriftliche Erläuterung, aus welcher hervorgeht, dass der Umsatzrückgang noch immer pandemiebedingt ist. Hier findest Du die Tabelle zur Prognose der Umsätze und Fixkosten März – Juni 2022 in zweifacher Ausführung:
Sendet uns bitte beide Dokumente bis zum 03.06.2022 per E-Mail zu.
News vom 20.05.2022
Eintragung in das Transparenzregister
- Meldefiktion wird zur Meldepflicht im Transparenzregister
- Eintragung aller natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens
- Achtung, die Frist zur Eintragung läuft zum 30.06.2022 bzw. 31.12.2022 ab
- Empfindliches Bußgeld bei nicht rechtzeitiger Eintragung
- Bußgeld vermeiden? Beauftrage Deine Steuerfüchse mit der Eintragung
Ausführliche Informationen haben wir Dir in unserem Newsletter rund ums Thema Transparenzregister zusammengetragen:
Gerne sind wir Dir bei Deiner Eintragung behilflich und übernehmen diese für Dich, damit Du Dich nicht kümmern brauchst. Hier findest Du zwei Möglichkeiten uns zu beauftragen:
News vom 06.05.2022
Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze
- der Mindestlohn wird dieses Jahr in zwei weiteren Schritten wie folgt erhöht:
- zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro/Stunde
- zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro/Stunde
- im Zuge dieser Erhöhung wird ebenfalls die Verdienst-Obergrenze für Minijobber zum 01.10.2022 von bisher 450 Euro auf 520 Euro im Monat angepasst
News vom 24.03.2022
Energiekosten Entlastungspaket (Beschluss vom 24.03.2022)
- einmalige Entlastung über die Einkommenssteuer durch eine Energiepreispauschale von 300 EUR – diese wird voraussichtlich allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen als Zuschuss zum Gehalt über den Arbeitgeber ausgezahlt
- Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet auf drei Monate
- weitere Hilfen in Form einer zusätzlichen Einmalzahlung in Höhe von 100 EUR an Sozialleistungsempfänger und einem Einmalbonus für Familien in Höhe von 100 EUR pro Kind sowie ein vergünstigtes 9 EUR-Ticket für den ÖPNV über drei Monate
News vom 23.03.2022
Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften 2020
Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften des Jahres 2020 müssen bis zum 31.12. des Folgejahres beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Aufgrund der Corona-Pandemie gab es hierzu eine Fristverlängerung bis zum 07.03. diesen Jahres.
Bei verspäteter Offenlegung kann es derzeit zu Ordnungsgeldverfahren (Bearbeitungs-/Mahngebühr) kommen. Sollte dies bei Dir der Fall sein, dann melde Dich bitte bei Deinem Steuerfuchs.
News vom 18.03.2022
Steuerliche Entlastungen für Beschäftigte zum 01.01.2022
- der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 200 Euro und liegt dann bei 1.200 Euro
- der Grundfreibetrag erhöht sich um 363 Euro auf nun 10.347 Euro
- die Entfernungspauschale für Fernpendler*innen ab dem 21. Kilometer und die Mobilitätsprämie steigt auf 38 Cent
News vom 04.03.2022
Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld
- die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde von 24 Monate auf 28 Monate verlängert
- ebenfalls wurden die erleichterten Zugangs-voraussetzungen für das KuG aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende Juni ’22 verlängert
- die regelhafte hälftige Erstattung der SV-Beiträge endet jedoch bereits Ende März ’22
News vom 22.02.2022
Folgende Themen beinhaltet unser Newsletter:
- Überbrückungshilfe III Plus
- Überbrückungshilfe IV
- Fristen zur Steuererklärung 2020
- Abbuchung der Januar-Honorare
- Einrichtung Steuerfüchse online
- Spielregeln zur effizienten Zusammenarbeit
- Ausblick 2022
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Dann nimm einfach Kontakt zu uns auf.