Newsletter vom 31.03.2025
Newsletter zu Privatdarlehen
In unserem Newsletter möchten wir Dich über das BFH-Urteil zu Privatdarlehen und Deinem Handlungsbedarf informieren.
Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt für Aufsehen: Wird ein Darlehen innerhalb der Familie oder unter Freund:innen zu einem zu niedrigen Zinssatz vergeben, kann das als Schenkung gewertet werden – und damit Schenkungssteuer auslösen!
In unserem Newsletter erfährst Du:
- Worum geht es konkret?
- Was heißt das für Dich?
- Wie solltest Du nun handeln?
- Unser Service für Dich
Melde Dich bei weiteren Fragen zum Thema gerne bei uns.
Newsletter vom 27.03.2025
Newsletter zum neuen Tarifvertrag in der Gastronomie und Hotellerie
Am 26.03.2025 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe für allgemeinverbindlich erklärt – und zwar rückwirkend zum 01.11.2024.
Das bedeutet: Alle Arbeitgeber in der Branche – auch ohne Tarifbindung – müssen sich an die tariflichen Regelungen halten.
Die wichtigsten Informationen haben wir Dir im Newsletter zusammengefasst:
- Vergleich: Aktuell vs. ab 01.05.2025
- Was musst Du als arbeitgebende Person beachten?
- Jetziger Handlungsbedarf
- Unsere Empfehlung
Melde Dich bei weiteren inhaltlichen Fragen bei unserem Lohn-Team. Eine arbeitsrechtliche Beratung dürfen wir nicht vornehmen, helfen Dir aber gerne die Informationen zu ordnen.
Newsletter vom 20.03.2025
Newsletter zur Scheinselbstständigkeit
In unserem Newsletter zur Scheinselbstständigkeit erhältst Du umfassende Informationen zu diesem wichtigen Thema:
- Was genau steckt hinter dem Begriff der Scheinselbstständigkeit
- Welche Aspekte besonders kritisch betrachtet werden müssen
- Die Konsequenzen des aktuellen Urteils
- Welche Schritte nun notwendig sind
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen zu diesem Thema bei unseren Steuerfüchsen des Abschluss-Teams.
News vom 06.03.2025
Erneute Auszeichnungen: DATEV Digitale Kanzlei 2025 und Exzellenter Arbeitgeber 2025
Wir haben gleich doppelten Grund zur Freude: Deine Steuerfüchse wurden 2025 nicht nur erneut mit dem DATEV-Siegel „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet, sondern bereits zum vierten Mal in Folge als „Exzellenter Arbeitgeber“ geehrt!
Das DATEV-Siegel „Digitale Kanzlei“ honoriert unseren konsequenten Einsatz für digitale Prozesse und zukunftsorientiertes Arbeiten. Zu den Kriterien gehören:
- ein hoher Anteil digitaler Finanz- und Lohnbuchhaltungen,
- die Nutzung moderner Technologien,
- und die Förderung eines papierlosen Datenaustauschs.
Zusätzlich steht die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber“ für ein Arbeitsumfeld, in dem Teamarbeit, Weiterentwicklung und Wertschätzung an erster Stelle stehen.
Wir sind stolz darauf, nicht nur für unsere Mandant:innen, sondern auch für unser Team ein verlässlicher und innovativer Partner zu sein. Vielen Dank an Dich als Mandant:in und unser fantastisches Team – ihr macht diese Erfolge möglich!
Dein Steuerfüchse-Team – gemeinsam für eine digitale und wertschätzende Zukunft!
Newsletter vom 19.02.2025
Steuerrecht bei Immobilien
Bei Immobilieninvestitionen kannst Du durch steuerliche Optimierung Deine Rendite steigern. Wesentliche Aspekte dabei sind:
- Abschreibung
- Investitionen und Instandhaltungen
- Behaltefristen
- Vermietung an Angehörige oder Schenkungen
- Privat oder GmbH
Im Zusammenhang damit stellen wir Dir in unserem Newsletter unser Steuerfüchse Immobilienpaket vor. Dies ist eine tolle Möglichkeit, Deine Steuerlast zu reduzieren und Deine Immobilieninvestitionen perfekt aufzustellen, denn mit uns Steuerfüchsen an Deiner Seite kannst Du Steuervorteile sichern, richtig einsetzen und damit Steuern in Vermögen wandeln.
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen zu diesem Thema bei uns.
Newsletter vom 14.02.2025
Sicherheitsinformation: Prüfe bitte in regelmäßigen Abständen Dein Rechnungsprogramm
In unserer Sicherheitsinformation möchten wir Dich über einen aktuellen externen Vorfall informieren, der auch für Deine Sicherheit und die Deiner Daten interessant sein könnte.
Ein langjähriger Kunde eines unserer Mandate hat kürzlich festgestellt, dass die Bankverbindung auf einer Rechnung geändert war. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass sich unbefugte Dritte in das Rechnungsprogramm des Mandanten eingehackt und dort die Stammdaten manipuliert haben – ohne dass der Mandant dies bemerkt hatte.
Um derartige Vorfälle bei Dir zu vermeiden, empfehlen wir dringend in regelmäßigen Abständen, die folgenden Schritte durchzuführen:
1. Hinterlegte Stammdaten prüfen
2. Passwort ändern
3. Zugriffseinstellungen prüfen
Genaue Informationen zu diesen Punkten erhältst Du im Newsletter sowie Zusatzinformationen, wie Du Deine Daten ganz allgemein besser schützen kannst.
Sicherheitsvorfälle wie diese unterstreichen, wie wichtig es ist, auf den Schutz Deiner sensiblen Daten zu achten. Solltest Du Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen benötigen oder Fragen haben, stehen wir Dir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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Newsletter vom 24.01.2025
Newsletter Sofortmeldung und Ausweispflicht
In unserem heutigen Newsletter möchten wir Dich über Deine gesetzliche Verpflichtung der Sofortmeldungen von Beschäftigten informieren. Außerdem bieten wir Dir einen investitionsfreien Service an, damit Du den Vorgaben der Ausweispflicht Deiner Mitarbeitenden nachkommst.
Sofortmeldungen:
- Wann muss die Sofortmeldung abgegeben werden?
- Was enthält die Sofortmeldung?
- Wohin schicke ich die Sofortmeldung?
Ausweispflicht:
- In welchen Wirtschaftsbereichen gilt die Ausweispflicht?
- Welche Vorgaben gelten für Arbeitgebende?
Unser Service für Dich // Rückmeldung erforderlich:
Auf den Lohnabrechnungen Deiner Beschäftigten vermerken wir einen Hinweistext zur Ausweispflicht – so erfüllst Du diese Vorgabe ohne weiteren Aufwand. Melde Dich bei Deinem Lohn-Team zurück, um den Service in Anspruch zu nehmen. Sollte keine Meldung erfolgen, nehmen wir den Hinweistext nicht auf.
News vom 23.01.2025
Digitaler Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge müssen in Textform gemäß § 126b BGB abgeschlossen werden. Ebenfalls kann seit dem 01.01.2025 ein wirksamer Vertragsschluss digital erfolgen, d. h. eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich.
Dafür müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllt sein:
- Lesbare Erklärung: Der Vertrag muss in Schriftzeichen verfasst sein. Mündliche Vereinbarungen erfüllen die Textform nicht.
- Erkennbare Person des Erklärenden: Der Name des Erklärenden muss eindeutig erkennbar sein, z. B. durch einen Namenszug, eine gescannte Unterschrift oder Schriftzeichen am Ende des Textes.
- Dauerhafter Datenträger: Der Vertrag muss so gestaltet sein, dass er gespeichert und unverändert wiedergegeben werden kann – eine PDF-Datei erfüllt diese Anforderung.
Zusätzlich muss die Erklärung dem Empfangenden persönlich zugehen. Es reicht also nicht, wenn die empfangende Person die Datei von einer Website herunterladen muss. Ein Versand per E-Mail ist hingegen ausreichend.
Übermittlung nach dem Nachweisgesetz
Um den Arbeitsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften korrekt zu übermitteln, müssen Arbeitgebende sicherstellen, dass:
- das Dokument für Arbeitnehmende zugänglich ist,
- es gespeichert sowie ausgedruckt werden kann und
- die arbeitnehmende Person aufgefordert wird, eine Empfangsbestätigung zu erteilen.
Nach deutschem Recht genügt es, den Arbeitnehmenden zur Empfangsbestätigung aufzufordern. Laut EU-Richtlinie sollte der Arbeitgebende jedoch aktiv einen Empfangsnachweis einholen. Empfehlenswert ist daher der Versand per E-Mail mit Empfangsbestätigungsfunktion.
Du hast weitere Fragen zu unseren Themen?
Dann nimm einfach Kontakt zu uns auf.