News vom 12.07.2024

Webinar „Die E-Rechnung kommt“

Die E-Rechnung kommt zum 01.01.2025 und richtet sich an Unternehmen als auch Vermietende und Verpachtende. 
 
Damit Du Dich sorglos auf die anstehenden Änderungen einstellen kannst, möchten wir Steuerfüchse Dich frühzeitig informieren. In einem Webinar am 11.07.2024 lehnten sich unsere Mandant:innen entspannt zurück, während Nico und Philipp von Deinen Steuerfüchsen aufzeigten:
  • Für wen ist die E-Rechnung relevant?
  • Was musst Du ab dem 01.01.2025 beachten?
  • Was versteht man unter einer E-Rechnung?
  • Welche Fristen gilt es zu beachten?
  • Wie bewahrst Du die E-Rechnung auf?
  • Welche Pflicht zur Erstellung hast Du?
 
Du hast das Webinar verpasst? Oder brauchst noch weitere Informationen? 
Wir haben für Dich Fragen beantwortet, einen Newsletter vorbereitet und stellen Dir die Aufzeichnung des Webinars zur Verfügung:
 

News vom 06.06.2024

Prüfung auf Überzahlung der Corona-Hilfen

Das Land Schleswig-Holstein wird im Auftrag des Bundes knapp 40.000 Fälle von Corona-Soforthilfen auf mögliche Überzahlungen überprüfen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums gab kürzlich bekannt, dass sich bisher erst ein Drittel der 56.000 antragsstellenden Personen zurückgemeldet habe. Von den rund 17.000 Fällen, die sich bereits nach Erhalt der Hilfen meldeten, resultierten Rückforderungen von 158 Millionen Euro, wovon 20 Millionen Euro an das Land und 119 Millionen Euro an den Bund zurückgeflossen sind. 
 
Während der Pandemie mussten viele Unternehmen und Selbstständige ihre Tätigkeiten im März 2020 vorübergehend einstellen und erhielten Soforthilfen zur Sicherung ihres wirtschaftlichen Überlebens. In Schleswig-Holstein wurden in der Anfangsphase der Pandemie rund 468 Millionen Euro ausgezahlt. 
 
Zwischen August und Dezember 2021 lief ein erstes Rückmeldeverfahren, auf das nur etwa 30 Prozent reagierten. Nun werden die übrigen Fälle stichprobenhaft überprüft. Vier von fünf Überprüfungen ergaben Überzahlungen. Die betroffenen knapp 40.000 Empfänger werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen online zurückzumelden. Bei Nichtreaktion droht ein Rückforderungsbescheid. Fristverlängerungen und Stundungen der Rückzahlungen sind bis zu 36 Monate sind möglich. 

News vom 23.04.2024

Tarifeinigung im Bus- und Gastgewerbe

Arbeitgebende und Gewerkschaften rund um das Bus- und Gastgewerbe legen Konflikte bei Tarifverhandlungen bei, es wurden Einigungen erzielt.

Der neue Tarifvertrag zum Start der Saison bringt dem Gastgewerbe einige Entgelt- und Ausbildungsvergütungserhöhungen:

    • Ab 06/2024 Entgelt-Erhöhung um 250 EUR, Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 150 EUR
    • Ab 05/2025 Entgelt-Erhöhung um 200 EUR, Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 100 EUR

Weitere Auskünfte zu dem Tarifvertrag gibt der DEHOGA Bundesverband.
 

News vom 05.04.2024

Mehrwertsteuererhöhung Gas & Fernwärme

Seit 01. April 2024 ist die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wieder zu vollen 19 Prozent fällig.

Die im Zuge des Ukraine-Kriegs beschlossene Senkung auf sieben Prozent ist zum 31. März 2024 ausgelaufen. Die hier fällige Mehrwertsteuer ist ein Bestandteil des Gaspreises, unter anderem neben dem Preis für Beschaffung und Vertrieb. Laut Experten sei davon auszugehen, dass die elf-prozentige Erhöhung zu höheren Kosten in Höhe von mehr als 200 EUR pro Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt führen wird.

Die Verbraucherzentrale rät Verbraucher*innen daher, den Gaszähler umgehend zur jetzigen Erhöhung selbst abzulesen und diesen dem versorgenden Institut zu melden, da die Menge ansonsten geschätzt wird. Hierdurch könnte der Preis beispielsweise teurer werden, wenn die Schätzung höher ausfällt als der tatsächliche Zählerstand aufzeigt.

News vom 14.03.2024

Rechnungspflichtangaben ab 250 € brutto

Das Finanzamt legt inzwischen im Rahmen der GOBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) immer mehr Wert darauf, dass auch die der Buchführung vorgelagerten Prozesse dokumentiert werden und eine bestimmte Qualität erlangen. Auch für uns als Steuerberatung hat dies oberste Priorität, um das Risiko hoher Nachzahlungsforderungen unserer Mandant*innen bei einer Betriebsprüfung zu senken.

Daher machen wir auf die Pflicht aufmerksam, Eingangsrechnungen auf Ordnungsmäßigkeit im Sinne des § 14 Abs. 4 UStG zu prüfen, am besten noch, bevor sie gezahlt und anderen Stellen zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Entsprechen die Rechnungen nicht § 14 Abs. 4 UStG ist kein Vorsteuerabzug möglich. Was genau dieser Paragraph besagt und worauf man achten muss, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt und an unsere Mandant*innen versendet. Diese Checkliste ist natürlich auch für Ausgangsrechnungen anwendbar.

Solltest Du weitere Fragen dazu haben und/oder die Checkliste nicht erhalten haben, melde Dich gerne bei uns.

News vom 24.01.2024

Änderungen der Pflichtangaben auf Kassenbons ab 01.01.2024

Aufgrund neuer Rechtsbestimmungen und Änderungen der Kassensicherungsverordnung ergeben sich neue Pflichtangaben auf Kassenbons ab 01.01.2024.

Folgende Ergänzungen sind auf den Belegen notwendig:

  • Seriennummern des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls
  • Prüfwert und der fortlaufende Signaturzähler

 

Diese Änderungen gelten auch für Transaktionen, bei denen keine umsatzsteuerliche Rechnungspflicht besteht.

Threads

Wir haben einen neuen Social Media-Kanal

Folge uns nun auch auf Threads und erhalte noch mehr Infos aus unserem Fuchsbau:

News vom 04.01.2024

Die Steuerfüchse sind wieder zu Gast im Podcast von Melita Dine

Wir freuen uns wieder zu Gast im Tax Talk-Podcast von Melita Dine zu sein – genau genommen in der neuen Episode: „Die Steuerfüchse finden ihr Leitbild mit Henning Voß“.

Henning nimmt uns mit auf eine faszinierende Reise, die geprägt ist von Innovation und Veränderung in der traditionellen Steuerberaterbranche. Mit einem erfrischenden Ansatz und einer klaren Vision haben wir Steuerfüchse die Grenzen gesprengt und neue Standards gesetzt. 

Höre wie eine kraftvolle Identität aufgebaut wurde, die nicht nur Mandant*innen, sondern auch Top-Talente anzieht. Von der Entwicklung eines einzigartigen Leitbilds bis hin zur Implementierung wegweisender Veränderungen in der Branche – dieses Interview ist vollgepackt mit wertvollen Einblicken!

Danke 2023

Wir verabschieden uns von einem unglaublichem Jahr 

2023 stand in erster Linie für eine neue Kanzlei-Struktur. Beginnend bei einer erweiterten Geschäftsführung, da Henning nun von Anni als Geschäftsführerin aber auch von Saskia als Business & Change Managerin in der Kanzleiführung unterstützt wird. Ebenfalls kam mit Regine eine weitere Titelträgerin als Steuerberaterin in den Fuchsbau. Aus den Steuerfüchsen wurden fachliche Teams mit Teamleitung. Auch unser Office wurde durch eigene IT-Administration erweitert. Wir konnten  bereits viele Prozesse optimieren, die Systemumstellung auf DATEV meistern und an neuen Leistungspaketen für Dich als unsere Mandant*innen arbeiten. Wir gingen auch neue Kooperationen ein, wurden Sponsor und gefördert.
 
Als Team stand das Jahr für den wachsenden Team-Spirit – das Rudel erlebte viel miteinander: der gemeinsame Expo-Besuch, die Kieler Woche-Feier, zwei Weihnachtsfeiern und als Highlight die Leitbild-Feier & Office Olympics. Hier veröffentlichten und zelebrierten wir unser gemeinsam erarbeitetes Leitbild. Unser Motto: „Sei neugierig, nicht voreingenommen“. Zu Gast waren wir hierzu in einem Podcast. Die Office Olympics weckten den Kampfgeist der Steuerfüchse – wir lachten, hatten Spaß und nahmen uns nicht zu ernst. Unseren Team-Spirit zeigen wir nun auch anhand Rudelkleidung (Hoodies, Shirts,…). Wir führten eine Stille Zeit ein – diese endet mit einem freiwilligen Angebot an Bewegung, am Besten mit frischem Smoothie in der Hand.
 
Die moderne Personalführung zog in den Fuchsbau ein: wir bauten u.a. eine Feedback-Kultur auf, Personalentwicklungsmöglichkeiten und persönliche Zielvereinbarungen. Ebenfalls profitieren wir nun von hauseigenen Business & Change-Coachings. Aufgrund dieser unglaublichen Entwicklung wagten wir den großen Schritt: die erste Jahreszielplanung für das Folgejahr! Wir können es kaum glauben, was wir dieses Jahr erreicht haben! 

Frohe Weihnachten

Merry Christmas & happy new year

„Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.“ (Wilhelm von Humboldt)
 
In diesem Jahr haben wir viel erreicht und konnten unglaubliche Chancen wahrnehmen, um als Unternehmen, als Mitarbeitende und als Fachkräfte zu wachsen. Für diese spannende Reise sind wir sehr dankbar. 
 
Wir wünschen Dir frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, neues Jahr.
 
Anni, Henning & die Steuerfüchse 
 
Weihnachtliche Gedanken in Form einer Spende gehen an ‘Kieler gegen Kinderarmut’. 

News vom 13.12.2023

Informationen rund ums Thema Lohn & Gehalt für den Jahreswechsel 2024

Der Jahreswechsel steht an und bringt viele Änderungen rund ums Thema Lohn & Gehalt mit sich. Als arbeitgebende Person solltest Du darauf achten, diese Änderungen zu kennen und ab 01.01.2024 anzuwenden.

Gerne informieren wir Dich daher in unserem Newsletter über folgende Änderungen zum Jahreswechsel:

  • Gesetzlicher Mindestlohn
  • Sachbezugswerte für Mahlzeitengestellung/Unterkunft
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Schwerbehindertenanzeige
  • Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze in der GKV
  • Meldepflicht Elternzeit
  • Kinderkrankengeld
  • Inflationspauschale
  • Künstlersozialkasse

 

Bei weiteren Fragen melde Dich gerne diesbezüglich bei unseren Lohn-Füchsinnen Katrin, Karin und Sandra.

News vom 08.12.2023

MwSt-Erhöhung für die Gastronomie

Es wurde keine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes von 7% für Speisen im Restaurant beschlossen. 

Der ermäßigte Steuersatz vom 01.07.2020 galt für sämtliche Speisen – auch für die Abgabe im Restaurant. Diese befristete Regelung wurde durch das dritte Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 und durch das achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen bis zum 31.12.2023 beschlossen. Diese wurde bedauerlicherweise nicht erneut verlängert. Dies führt dazu, dass ab 01.01.2024 wieder der Steuersatz von 19% gilt.

Als betroffenes Unternehmen solltest Du daher darauf achten und dafür sorgen, dass an den Kassen zum 01.01.2024 alle notwendigen Einstellungen vorgenommen werden, sodass die Versteuerung gesetzeskonform stattfindet. Sofern die Einstellungen nicht selbst vorgenommen werden, sind die entsprechenden Drittanbieter schnellstmöglich zu informieren.

Bei Rückfragen zu diesem Thema melde Dich gerne bei unseren FiBu-Füchsen und Füchsinnen.

News vom 04.12.2023

Registrierung im SV-Meldeportal

Als arbeitgebende Person besteht nun Handlungsbedarf für Dich, um Sofortmeldungen Deiner Mitarbeitenden auch zukünftig zuverlässig sowie fristgerecht erstellen und versenden zu können. 
 
Das zuvor genutzte sv.net wird im kommenden Jahr abgeschaltet und durch das SV-Meldeportal ersetzt ab dem 01.03.2024. Das SV-Meldeportal dient der elektronischen Erfassung und Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen an die zuständigen Datenverarbeitungsstellen der Krankenkassen und der übrigen Sozialversicherungsträger. Eine zeitnahe Registrierung ist erforderlich über https://sv-meldeportal.de

News vom 15.11.2023

Newsletter zu Deinen Ansprechpersonen unter den Kieler Steuerfüchsen

Deine Kieler Steuerfüchse sind inzwischen zu einem größeren Rudel gewachsen. Finde mit dem beiliegenden Newsletter Deine Ansprechpersonen rund um Deine Bedürfnisse in den Bereichen Lohnbuchhaltung, Einkommensteuer, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und weiteren steuerberatenden Fragen.

So erreichst Du Deine Ansprechpersonen:

News vom 13.11.2023

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe ist eine Abgabe, die von Unternehmen selbst gezahlt wird, welche künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Personen in Anspruch nehmen. Sie beträgt 30 Prozent der Gesamtaufwendungen. Die Künstlersozialkasse gewährleistet, dass diese Selbstständigen ähnlichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmende im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes erhalten. Die Finanzierung der Versicherung erfolgt durch Beiträge der Selbstständigen, einen Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und die Künstlersozialabgabe für Unternehmen (30 Prozent).

Unternehmen, welche solche Aufträge vergeben, müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres alle Entgelte des Vorjahres an die Künstlersozialkasse melden. Diese Meldung kann nur selbständig vom Unternehmen selbst erfolgen und nicht durch Dritte. Die Bemessungsgrundlage umfasst alle Kosten, die für die Leistungen anfallen, aber nicht die USt, Zahlungen an Verwertungsgesellschaften und einige andere Ausgaben. Unternehmen, die durch ihre Branchenkenntnisse den Absatz künstlerischer Leistungen fördern, müssen grundsätzlich Künstlersozialabgabe entrichten.

Der Freibetrag von 450 Euro pro Kalenderjahr gilt für Unternehmen, welche nur gelegentlich solche Aufträge vergeben. Er gilt jedoch nur für Eigenwerber*innen und Unternehmen, welche unter die Generalklausel fallen. 

Die Künstlersozialabgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Honorarzahlungen erhoben. Der genaue Prozentsatz für das kommende Kalenderjahr wird bis spätestens 30. September eines jeden Jahres durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt. Die Grundlage, auf der die Künstlersozialabgabe berechnet wird, umfasst sämtliche Honorare, die im Verlauf eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler*innen und Publizisten*innen ausbezahlt werden. Die Abgabesätze variieren und werden jährlich festgelegt. Für ausländische Personen gilt die Abgabepflicht nur, wenn die Leistung in Deutschland verwertet wird. Andernfalls besteht keine Abgabepflicht.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema findest Du auf der offiziellen Seite der KSK.

News vom 08.11.2023

Newsletter zum Katastrophenerlass und Notkredite für Sturmflut-Opfer

Das Unwetter (Sturmflut) am 20. und 21. Oktober 2023 hat erhebliche Schäden in Schleswig-Holstein verursacht, insbesondere in weiten Teilen der Ostseeküste sowie in der Trave- und Schleiregion. Die Beseitigung dieser Schäden wird für viele steuerpflichtige Personen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist es angebracht, den Betroffenen durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung von unangemessenen Härten entgegenzukommen. Eine geschädigte Person im Sinne dieses Erlasses ist jede Person oder Organisation, die nachweislich unmittelbar und in erheblichem Maße wirtschaftlich negativ von dem Schadensereignis betroffen ist. Dies gilt gleichermaßen für natürliche Personen, juristische Personen, Personengemeinschaften und Vermögensmassen.

In unserem Newsletter findest Du ausführliche Informationen:

  • Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Stundung, Vollstreckungsaufschub und Ratenzahlung
  • Notkredite
  • Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
  • Sonderabschreibung für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden
  • Zusätzliche Anforderungen
  • Verlust von Buchführungsunterlagen

Bei weiteren Fragen rund ums Thema kannst Du Dich gerne an unsere Steuerfuchs Philipp wenden

News vom 27.10.2023

Wir suchen Verstärkung für unser Rudel:

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    News vom 28.09.2023

    Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

    Ab dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen in bestimmten Fällen ein Umsatzsteuersatz von 0%, anstelle der bisherigen 19 % USt. Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass dieser Steuervorteil dauerhaft beibehalten werden soll.

    Der neue Umsatzsteuersatz von 0% ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anzuwenden, da der Vorsteuerabzug nicht mehr relevant ist. Dies gilt für Anlagen an Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und gemeinnützigen Gebäuden mit einer Leistung von maximal 30 kWp.

    Für Photovoltaikanlagen und Komponenten, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert oder montiert wurden, gelten die bisherigen Regelungen weiter. Betreiber von privaten Photovoltaikanlagen, die als Kleinunternehmer gelten, zahlen keine Umsatzsteuer, haben jedoch auch keinen Anspruch auf die Erstattung der Vorsteuer.

    Zusätzlich zur Umsatzsteuerbefreiung wurde eine Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen eingeführt, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Diese Befreiung gilt für Anlagen bis zu 30 kWp für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, sowie bis zu 15 kWp pro Wohnung oder Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden.

    Auf schriftlichen Antrag wird aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen unterstellt, dass kleinere PV-Anlagen und vergleichbare BHKW ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Einzelne Länder stellen für die Antragstellung Muster bereit.

    Anträge auf Anwendung der Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden, sind nicht mehr möglich. Für Photovoltaikanlagen, die bis zum 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden, wird die Frist für die Antragstellung bis zum 31.12.2023 verlängert.

    News vom 25.09.2023

    Tarifverträge und mögliche Allgemeinverbindlichkeit

    Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag, wenn beide Vertragsparteien tarifgebunden sind. Es gibt jedoch auch Tarif-, Manteltarif- und Rahmentarifverträge, welche allgemeinverbindlich sind. In diesem Fall gilt die Gültigkeit auch für bis dahin tariflich-ungebundene Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Dies betrifft beispielsweise folgende Branchen: Einzelhandel, Gastronomie und Friseure.

    Die Beratung zu Tarifverträgen sowie deren mögliche Allgemeinverbindlichkeit ist der anwaltlichen Unterstützung (z. B. Rechtsanwaltskanzleien) vorbehalten, da es sich um arbeitsrechtliche Fragen handelt. Steuerberatenden bzw. Steuerberatungskanzleien ist es gesetzlich nicht erlaubt, hier Beratungsleistungen zu erbringen.

    Wir können gerne einen Kontakt herstellen bzw. eine Empfehlung aussprechen, solltest Du als arbeitgebende Person keinen Kontakt zur anwaltlichen Unterstützung im Arbeitsrecht haben. Ebenfalls kannst Du Dich selbst bei der zuständigen Kammer informieren, auf www.zoll.de oder unter www.bmas.de.

    News vom 31.08.2023

    Die Steuerfüchse zu Gast im Podcast von Melita Dine

    Wir freuen uns zu Gast im Tax Talk-Podcast von Melita Dine zu sein – genau genommen in der Episode: „Von den ersten Schritten zum Feel Good Management mit Saskia Gebauer“.

    Unsere Business & Change Managerin Saskia absolvierte vor rund einem Jahr bei Melita ihre Zusatzqualifikation zur Feel Good Managerin. Gerne teilt sie die spannenden Erfahrungen dieser Ausbildung mit Dir im Podcast. 

    Im Fokus der Episode berichtet Saskia von der Erarbeitung des Leitbildes innerhalb des Fuchsbaus. Sie teilt wertvolle Einblicke in den Prozess und die Herausforderungen, die wir Steuerfüchse auf dem Weg gemeistert haben. Ebenfalls sprechen Melita und Saskia über die Einführung der Arbeitgebermarke „Die Steuerfüchse“ und wie sie sich bereits nach ca. 1,5 Jahren auf das Team und die Öffentlichkeit auswirkt. 

    News vom 14.07.2023

    Steuerfristen bei „beratenen Steuerpflichtigen“

    Wenn Du die Hilfe eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmst, hast Du üblicherweise bis zum 28.02. des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Doch auch hier wurden nun die Abgabefristen verlängert.

    Unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen ergeben sich danach folgende Abgabetermine:

    • für den Besteuerungszeitraum 2020: 31. August 2022,

    • für den Besteuerungszeitraum 2021: 31. August 2023,

    • für den Besteuerungszeitraum 2022: 31. Juli 2024,

    • für den Besteuerungszeitraum 2023: 2. Juni 2025 und

    • für den Besteuerungszeitraum 2024: 30. April 2026.

    News vom 06.06.2023

    Newsletter zum Pflegeunterstützungs- & Entlastungsgesetz

    Künftige Entlastungen für die Beitragszahlung der Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind sind ab Juli dieses Jahres zu erwarten. Damit will die Bundesregierung auf stark steigende Kosten sowohl in der stationären als auch der ambulanten Pflege reagieren.

    In unserem Newsletter findest Du ausführliche Informationen

    • wie die Entlastung erfolgen soll
    • welche Pflichten für Arbeitgebende entstehen
    • wie hoch die voraussichtlichen Beitragssätze sind
    • unter welchen Voraussetzungen die Anpassungen erfolgen und
    • welche Fristen gelten.
     
    Bei weiteren Fragen rund ums Thema kannst Du Dich gerne an unsere Lohn-Expertinnen wenden

    News vom 06.06.2023

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      News vom 14.04.2023

      Lohnsteuerbescheinigung nur mit Steuer-ID

      Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 ist zur Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung zwingend die Steueridentifikationsnummer (IdNr) der arbeitnehmenden Person notwendig.

      Es gibt hierbei wenige Ausnahmen:

      • es ist noch keine IdNr vorhanden
      • zur Vermeidung von unbilliger Härte (auf Antrag des Arbeitgebenden)

       

      Eine Verwendung des Ordnungsmermals eTIN als Ersatz ist nicht mehr möglich, dieses wurde abgeschafft.

      News vom 30.03.2023

      Die deutsche Rentenanpassung 2023

      Die Rentenanpassung bezeichnet die jährliche Erhöhung der Renten, welche zum 1. Juli eines jeden Jahres erfolgt. Auch in diesem Jahr werden die Renten am 1. Juli 2023 für Rentner*innen in Deutschland erhöht. In den alten Bundesländern steigt die Rente um 4,39 % und in den neuen Bundesländern um 5,86 %. Der aktuelle Rentenwert für die alten Bundesländer erhöht sich demnach von 36,02 € auf 37,60 €, während der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer von 35,52 € auf 37,60 € steigt. Damit ist die vollständige Angleichung des Ostwerts an den Westwert erreicht. 

      Die Rentenanpassung wird auf Basis der Rentenanpassungsformel berechnet, welche im Wesentlichen auf der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland basiert. Zusätzlich werden auch die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sowie die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden über den Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Rentenkürzungen sind durch die Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen, werden jedoch mit zukünftigen Rentenerhöhungen verrechnet. Ebenfalls ist ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 % gesetzlich im Zeitraum bis 2025 ausgeschlossen. In den letzten Jahren hat es für Rentner*innen in Deutschland ein deutliches Plus bei der Rente gegeben. Von 2010 bis 2022 stieg die Standardrente im Westen um über 32 % und im Osten um über 47 %, was deutlich über der Inflation in diesem Zeitraum lag.

      Für etwa 103.000 Rentner*innen wird die Erhöhung dazu führen, dass sie zum ersten Mal Steuern auf ihre Beiträge zahlen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Jahresbruttorente die Freibetragsgrenze für Alleinstehende oder Ehepaare überschreiten. 

      News vom 25.02.2023

      Die geänderten Zinsbescheide treffen ein!

      Seit Februar 2023 werden in Schleswig-Holstein massenhaft geänderte Zinsbescheide erstellt und versendet. 

      Grund hierfür ist die Neuregelung der Verzinsung rückwirkend ab 01.01.2019. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass der bisher einheitliche Zinssatz von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung reagiert und einen neuen Zinssatz von 1,8 % (entspricht 0,15 % pro Monat) beschlossen. Betroffen sind daher Personen und Unternehmen, welche in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben.

      Bitte beachte, dass sich die Zinsanpassung nicht auf andere Verzinsungsgründe wie Stundungen oder Aussetzungen der Vollziehung bezieht. Hier gilt weiterhin ein Zinssatz von jährlich 6 %.

      News vom 10.02.2023

      eAU-Abruf über DATEV Unternehmen online

      Seit Beginn 2023 ist der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) für Arbeitgeber verpflichtend.

      Diese Woche wurde nun eine neue Möglichkeit zum eAU-Abruf über DATEV Unternehmen online geschaffen. Die neue Funktion ist über die Anwendung DATEV Personaldaten verfügbar, hier werden ebenfalls die Rückmeldedaten bereitgestellt.

      Finde vorherige Informationen zum Thema eAU in unserem umfangreichen Newsletter vom 22.12.2022.

      News vom 23.01.2023

      Anhebung der Gleitzone für Midijobber zum 01.01.2023

      Midijobber können ab diesem Monat mehr Entgelt ausbezahlt bekommen – die Gleitzone wurde zum 01. Januar 2023 auf 2.000,00 € angehoben.

      Die Ausweitung der Einkommensgrenzen führt dazu, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt entlastet werden. Diejenigen, welche sich im Bereich zwischen Mini-Job-Grenze und Midi-Job-Grenze befinden, erhalten mehr Netto vom Brutto, da nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Der Arbeitnehmerbeitrag, welcher bis September 2022 zwischen 11-21 % ja nach Verdiensthöhe lag, liegt künftig am Beginn des Übergangsbereiches bei null. Der volle Beitrag wird erst bei einem Einkommen von 2.000,00 € fällig.

      Midijobber können trotz der reduzierten Beiträge die vollen Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Ebenfalls wirken sich die geringeren Beiträge nicht nachteilig auf die Rentenansprüche aus, da der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird.

      News vom 16.01.2023

      Anpassung der Sachbezugswerte Mahlzeiten und Unterkunft zum 01.01.2023

      Durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) mit Ziel der Anpassung der jährlichen Entwicklung der Verbraucherpreise, gelten mit Beginn des Jahres folgende Sachbezugswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten:

      • Frühstück 2,00 € kalendertäglich und 60,00 € monatlich
      • Mittagessen 3,80 € kalendertäglich und 114,00 € monatlich
      • Abendessen 3,80 € kalendertäglich und 114,00 € monatlich

       

      Ebenfalls beträgt nun der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft 265,00 € monatlich. Dieser Betrag kann gemindert werden, beispielsweise wenn eine Unterkunft mit mehreren Beschäftigten belegt wird. Ebenfalls gelten für Azubis und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr andere Werte gemäß § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung.

      Minderung Wert Sachbezug Unterkunft: 

      • Bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des AG oder Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 %
      • Für Azubis und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr um 15 %
      • Bei Belegung mit 2 Beschäftigten um 40 %, 3 Beschäftigten um 50 % und mehr als 3 Beschäftigten um 60 %

      News vom 22.12.2022

      Newsletter zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

      Der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) wird ab dem 01.01.2023 für Arbeitgeber verpflichtend.
       

      In unserem Newsletter zur eAU informieren wir Dich über

      • Grundlegendes zur allgemeinen Verpflichtung des Arbeitgebers,
      • wer an dem Verfahren teilnimmt und wer nicht,
      • den neue Ablauf der eAU vom Arzt zum Arbeitgeber,
      • wer und wie man die Bescheinigungen elektronisch abrufen kann und
      • zu Notwendigem für Deine Lohnbuchhaltung.
       
      Bei weiteren Fragen rund ums Thema kannst Du Dich gerne an unsere Lohn-Expertinnen wenden.

      News vom 02.12.2022

      Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021

      Das Bundesamt für Justiz hat dem Verstreichen der drohenden Fristen in Verbindung mit den erheblich hohen Ordnungsgeldern entgegengewirkt. Mit einer Verlängerung der Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2021 – welche am 31.12.2022 Stichtag haben – , können Unternehmen und Kanzleien dieses Jahr aufschnaufen. Die Schonfrist-Verlängerung besagt, dass das Ordnungsgeldverfahren nach §335 HGB vor dem 11.04.2023 nicht eingeleitet wird und somit bis Anfang April 2023 Zeit ist. Steuerkanzleien und Mandanten werden durch den Beschluss entlastet.

      Die Verlängerung wird darin begründet, dass die Beratung und Abwicklung der Energiepreispauschale und die folgenden Beratungen mit der Besteuerung der Gaspreisbremse, den Corona-Schlussabrechnungen und den KUG-Schlussprüfungen viel Zeit beansprucht haben.   Zudem wird das Arbeitsaufkommen, die Mandantenfragen und ebenso die Arbeitsausfälle infolge des heftigen Grippe- und RSV-Geschehens, drastisch steigern.

      News vom 27.10.2022 und ausführlicher Newsletter vom 25.11.2022

      Newsletter zur Inflationsausgleichsprämie

      Die Inflationsprämie, welche ein Teil des dritten Entlastungspakets ist, dient zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Die Grundlage hierzu, stellt das Gesetz der temporären Senkungen des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgas dar.

      Die zusätzliche Zahlung einer Inflationsprämie kann bis zu einem Betrag von 3.000 Euro von den Steuern und den Sozialversicherungsabgaben befreit werden. Die Begünstigung ist befristet im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 zu überbringen und kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Prämie ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn. Bei Personen, welche Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen, wird die Inflationsausgleichsprämie nicht als Einkommen angerechnet.

      Ausführliche Informationen über die Auszahlungsmöglichkeiten und den Besonderheiten rund ums Thema Inflationsprämie findest Du in unserem Newsletter:

      News vom 18.11.2022

      Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

      Zum 01.01.2023 werden die Vorschriften der Grundbesitzbewertung gemäß Jahressteuergesetz (JStG) 2022 im Paragraphen ‚Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung‘ angepasst. Das Gesetz wurde im September von der Bundesregierung beschlossen und ist Folge der Immobilienwertermittlungsverordnung. In diesem Zuge wird das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), sowie die Steuer als solches nicht geändert – es folgen jedoch drastische Erhöhungen aufgrund der erneuerten Immobilienwertermittlung.
       
      Ab Januar wird es demnach deutlich teurer etwas zu vererben oder zu verschenken – die Steigerung beträgt mitunter bis zu 60 %. Hiervon werden besonders Immobilienerben und/oder Beschenkte betroffen sein. Durch die neuen Bewertungen kommen deutlich höhere Abgaben zustande, sodass der Unterschied zur bisherigen Berechnung einen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag ausmachen kann. Ein weiterer Grund hierfür wird sein, dass Finanzämter zukünftig von einer Immobiliennutzung von 80 statt zuvor 70 Jahren ausgehen.
       
      Die Süddeutsche Zeitung berechnet beispielsweise: „Ein Einfamilienhaus mit 220 Quadratmeter Wohnfläche und 700 Quadratmeter Grundstück wird nach der alten Regelung mit 487.505 Euro bewertet, von 2023 an sind es 785.704 Euro – eine Steigerung um 61 Prozent. Wird das Haus an ein Kind übertragen, führt dies dazu, dass die Schenkungsteuer von 9.625 auf 57.855 Euro steigt“.

      News vom 13.10.2022

      Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen

      Als Grundstückseigentümer*in kam in diesem Jahr die Grundsteuerreform auf Dich zu. Hierzu wurdest Du vermutlich bereits durch die Finanzämter der jeweiligen Bundesländer schriftlich zur Steuererklärung für Deinen Grundbesitz aufgefordert. 

      Bisher war die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen auf den 31.10.2022 (also in wenigen Wochen) terminiert. Die heute bekanntgegebene Fristverlängerung schafft Dir nun jedoch Zeit bis zum 31.01.2023.

      Du benötigst noch Unterstützung bei Deiner Erklärung oder allgemeine Informationen zur Thematik? Hier findest Du nochmal unseren ausführlichen Juni-Newsletter zur Grundsteuerreform 2022 und die Möglichkeit, uns mit Deinem Rundum-Sorglos-Paket für Deine Erklärung zu beauftragen:

      News vom 01.10.2022

      Mindestlohnerhöhung

      Zum heutigen Tag erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,00 Euro/Stunde. Ebenfalls wird die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber auf 520,00 Euro/Monat angehoben.

      News vom 29.09.2022

      Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen

      Für die Installation und Lieferung von Photovoltaikanlagen, wurde in der Umsatzsteuer ein Nullsteuersatz eingeführt. Dieser gilt bei Wohnungen und öffentlichen Gebäuden, sowie bei den dazugehörenden Bestandteilen und Speichern.

      Um sich den Vorsteuerbeitrag erstatten lassen zu können, müssen die Betreiber nicht mehr auf die Regelung der Kleinunternehmer verzichten und werden somit von dem dafür anstehenden Bürokratieaufwand erleichtert.

      Die Befreiung soll für die Leistungen des Betreibers stattfinden, wenn die Photovoltaikanlagen

      • in der Nähe von Privatwohnungen installiert,
      • auf Gebäuden angebracht werden
      • oder für die Nutzung von gemeinnützigen Zwecken ist.

      Abschaltvorrichtungen benötigen die alten und neuen Balkonsolaranlagen jedoch nicht. Ebenso werden die Wirkleistungseinspeisungen in Höhe von 70 % bei neuen Anlagen von bis zu 25 Kilowatt Leistung nicht benötigt.

      Für die Regelung der 70 % bei Altanlagen von bis zu sieben Kilowatt Leistung, gibt es ebenfalls einen Beschluss – dieser wird allerdings ab dem 01.01.23 komplett abgeschafft. Außerdem wurden zur Entlastung noch weitere Entbürokratisierungen angekündigt.

      News vom 13.09.2022

      Stechuhr-Urteil: Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

      Die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung in Deutschland folgt gemäß heutigem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Begründet wird dies in der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

      Das BAG-Urteil wird weitreichende Folgen auf die Verwaltung von Vertrauensarbeitszeitmodellen, mobiler Arbeit und Homeoffice haben. Bisher bestand nur die Dokumentationspflicht auf Überstunden und Sonntagsarbeit.

      News vom 09.09.2022

      Leitzinserhöhung auf nun 1,25 %

      Die EZB hebt den Hauptrefinanzierungssatz auf nun 1,25 % an. Die Anhebung um weitere 0,75 Prozentpunkte ist die historisch größte Zinserhöhung seit Einführung des Euros. Ebenfalls stellte die EZB weitere Zinserhöhungen in den nächsten Monaten in Aussicht. 

      Der gestrige Beschluss dient der Bekämpfung der Rekord-Inflation – die Zentralbank rechnet damit, dass diese weiter auf geschätzt 8,1 % im Gesamtjahr 2022 steigen wird. In ihrer Juni-Prognose nahm die EZB noch eine Teuerungsrate von 6,8 % an und läutete deutlich später als andere Zentralbanken die Zinswende ein. 

      News vom 08.09.2022

      Das dritte Entlastungspaket wurde beschlossen

      Zum 1. Dezember 2022 sollen Rentner*innen eine einmalige Zahlung in Höhe von 300€ von der Rentenversicherung erhalten. Ebenso sollen die Studierenden und Fachschüler*innen eine Einmalzahlung über 200€ erlangen.

      Ab Anfang Januar 2023 ist geplant, dass Wohngeldberechtigte ein höheren Zuschlag erhalten, ebenfalls erweitert sich in diesem Bezug der Kreis für die Berechtigten um zwei Millionen Bürger*innen und es wird eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente geschaffen. Die Ablösung des Hartz IV durch das Bürgergeld führt zu einen Erhöhungsschritt auf etwa 500€, diese soll zusätzlich am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.

      Die Zufallsgewinne von Stromproduzenten sollen teilweise abgeschöpft werden, um die Strompreisbremse zu finanzieren. Zusätzlich sollen die sogenannten Doppelbesteuerung der Rente abgeschafft, die Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent gesenkt und die Home-Office Pauschale entfristet und verbessert werden.

      News vom 19.08.2022

      Befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas

      Zur weiteren Entlastung der Bürger*innen wurde gestern eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von derzeit 19 auf sieben Prozent beschlossen.
       
      Diese Steuererleichterung soll für den Zeitraum der Gasumlage gelten – bis Ende März 2024. Die Gas-Unternehmen sollen die MwSt-Senkung eins zu eins an die Verbraucher*innen weitergeben.
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      News vom 27.07.2022

      Energiepreispauschale

        Die Energiepreispauschale (EPP) muss innerhalb der nächsten zwei Monate ausgezahlt werden. Anbei haben wir für Dich die wesentlichen Fakten rund ums Thema EPP in unserem aktuellen Newsletter zusammengefasst:

        Damit Dir mit wenig Aufwand und Arbeitsbelastung die Umsetzung gelingt, halten wir Dir den Rücken frei:

        • steuerrechtssichere Beratung
        • Rundum-Sorglos-Betreuung  
        • speziell für Dich eingerichtete Termine sowie Hotline 

         

        Hast Du weitere Fragen? Buche Dir gerne einen Termin mit einer unserer Expertinnen zum Thema EPP:

        News vom 22.07.2022

        Zinsänderungen:

        • Anpassung des Leitzins und
        • der Zinsen für Steuer-Nachzahlungen/Erstattungen

        Die Europäische Zentralbank hat gestern den Hauptrefinanzierungszins zum ersten Mal seit dem Jahr 2011 auf 0,5% erhöht. Dieser ist als Teil des Leitzinses eines der wichtigsten Instrumente der EZB, um der steigenden Inflation entgegenzuwirken. Die Anpassung wird sich u. a. auf die Höhe der Zinsen von Privat- und Firmenkrediten auswirken. 

        Ebenfalls hat der Bundesrat am 08.07.2022 entschieden, die Zinsen bei Steuer-Nachzahlungen bzw. für Erstattungen rückwirkend ab 01.01.2019 auf 1,8% p. a. (statt vorher 6%) zu senken.

        News vom 01.07.2022

        Verpackungsregister LUCID

        In Deutschland gilt seit heute die Registrierungspflicht aller verwendeten Verpackungen im Verpackungsregister LUCID, welche man als Befüller in Umlauf bringt. Hierzu zählen u. A. außer Haus-Verpackungen und Einmalverpackungen wie Eisbecher, Tüten für Obst und Gemüse oder Wegwerfschalen, in denen beispielsweise Pommes angerichtet werden. „Wann immer eine Verpackung mit einer Ware erstmals gewerbsmäßig befüllt wird, gilt der Befüller als Hersteller und muss sich im Verpackungsregister LUCID unter der Angabe der Verpackungsart registrieren.“
         
        Zusätzlich verpflichtet man sich als Letztvertreiber dieser Verpackungen zur Beteiligung am Entsorgungssystem durch eine Gebührenzahlung. Hierdurch möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Befüller sich am dualen System beteiligt. Bei Verstößen oder einer Nicht-Registrierung und Nicht-Beteiligung am Entsorgungssystem kann ein bis zu 6-stelliges Bußgeld fällig werden.

        News vom 29.06.2022

        Grundsteuerreform 2022

          Bist Du Grundstückseigentümer*in?

          Noch in diesem Jahr kommt die Grundsteuerreform auf Dich zu und die Finanzämter der jeweiligen Bundesländer werden Dich im Laufe der nächsten Wochen schriftlich zur Steuererklärung für Deinen Grundbesitz auffordern.

          Anbei haben wir für Dich die wesentlichen Fakten rund ums Thema in unserem aktuellen Newsletter zusammengefasst:

          Gerne bieten wir Dir unsere Unterstützung bei Deiner Grundsteuererklärung an. Hier kannst Du Dein Rundum-Sorglos-Paket beauftragen:

          Hast Du weitere Fragen? Buche Dir gerne einen Termin mit einem unserer Steuerfüchse zum Thema Grundsteuer:

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          News vom 13.06.2022

          Gestaltung von Arbeitsverträgen und Kündigungsschreiben gemäß der sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie ab August 2022

          Ab 01. August 2022 ist der neuen sogenannten Arbeitsbedingungsrichtlinie in Deutschland nachzukommen, welche aus der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen resultiert. Diese Richtlinie hat Auswirkung auf die Gestaltungen von kommenden Arbeitsverträgen, Änderungen von Altverträgen sowie Kündigungsschreiben.

          Grundlegend müssen zu einem Arbeitsverhältnis unter anderem folgende Informationen zwingend schriftlich festgehalten werden, falls diese noch nicht verankert worden sind:

          • Beginn des Arbeitsverhältnisses
          • Angaben zur Probezeit, sofern vereinbart
          • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes (inkl. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlung etc.)
          • vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen/-zeiten, vereinbarte Schichtarbeiten
          • Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden etc. 

           

          Bei Kündigungen muss das Schriftformerfordernis eingehalten werden, das einzuhaltende Verfahren genannt und auf die Frist der Kündigung sowie zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage schriftlich aufmerksam gemacht werden.

          News vom 11.06.2022

          Informationen rund um das Thema ‚Digitale Personalakte‘

          Der Gesetzgeber sieht durch das 7. SGB IV-ÄndG eine Verpflichtung vor, dass bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch vorgehalten werden müssen. Unter anderem wurde die Zielsetzung damit verknüpft, die Betriebsprüfung, welche ab 01.01.2023 als elektronisch unterstütze Betriebsprüfung (euBP) verpflichtend ist, für den Arbeitgeber zu vereinfachen.

          Begleitende Entgeltunterlagen für die digitale Personalakte sind unter Anderem:

          • der Arbeitsvertrag
          • der Personalfragebogen
          • sämtliche Stundennachweise
          • Bescheinigung der privaten KV/PV
          • Elternnachweis in Form von Geburtsurkunden von Kindern
          • Studienbescheinigungen von Werkstudenten
          • das Befreiungsformular zur Rentenversicherung bei Minijobbern etc. 

           

          Die Regelung gilt nur für alle neuen Tatbestände ab dem 01.01.2022. Dies bedeutet, dass alle ’neuen‘ Dokumente ab dem 01.01.2022 digital aufzubewahren sind. 

          Den Umstellungsprozess zur Digitalen Personalakte begleiten wir gerne innerhalb unserer Digitalisierungsstrategie. Solltest Du sonstige Fragen rund um das Thema haben, kannst Du Dich gerne bei uns Steuerfüchsen melden. 

          News vom 30.05.2022

          Neue Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2021

          Die Bundesregierung hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2021 erneut verlängert:

          • ohne Steuerberater
            • eigentlicher Stichtag: 31. Juli 2022 (bzw. 01. August 2022 aufgrund des Sonntags)
            • Fristverlängerung: 31. Oktober 2022
          • mit Steuerberater
            • eigentlicher Stichtag: 28. Februar 2023
            • Fristverlängerung: 31. August 2023

           

          Ziel dieser Verlängerung ist es, den Bürgern/Bürgerinnen eine Erleichterung während der Corona-Pandemie zu verschaffen.

          Ebenfalls ergibt sich auch für Steuererklärungen 2020 noch eine Fristverlängerung, wenn über den Steuerberater eingereicht wird. Die neue Frist läuft hier zum 31. August 2022 aus.

          News vom 23.05.2022

          Überbrückungshilfe IV

            • die Antragszeit zur Überbrückungshilfe IV startet
            • der Antragszeitraum umschließt die Monate Januar bis Juni 2022
            • bist Du antragsberechtigt?

             

            Gerne prüfen wir Deine Antragsberechtigung. Hierzu benötigen wir Deine Unterschrift auf folgender Zusatzvereinbarung:

            Aufgrund umfangreicherer Antragsvoraussetzungen, benötigen wir ebenfalls von Dir eine schriftliche Erläuterung, aus welcher hervorgeht, dass der Umsatzrückgang noch immer pandemiebedingt ist. Hier findest Du die Tabelle zur Prognose der Umsätze und Fixkosten März – Juni 2022 in zweifacher Ausführung:

            Sendet uns bitte beide Dokumente bis zum 03.06.2022 per E-Mail zu.

            News vom 20.05.2022

            Eintragung in das Transparenzregister

              • Meldefiktion wird zur Meldepflicht im Transparenzregister
              • Eintragung aller natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens
              • Achtung, die Frist zur Eintragung läuft zum 30.06.2022 bzw. 31.12.2022 ab
              • Empfindliches Bußgeld bei nicht rechtzeitiger Eintragung
              • Bußgeld vermeiden? Beauftrage Deine Steuerfüchse mit der Eintragung

               

              Ausführliche Informationen haben wir Dir in unserem Newsletter rund ums Thema Transparenzregister zusammengetragen:

              Gerne sind wir Dir bei Deiner Eintragung behilflich und übernehmen diese für Dich, damit Du Dich nicht kümmern brauchst. Hier findest Du zwei Möglichkeiten uns zu beauftragen:

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              News vom 06.05.2022

              Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze

                • der Mindestlohn wird dieses Jahr in zwei weiteren Schritten wie folgt erhöht:
                  • zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro/Stunde
                  • zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro/Stunde
                • im Zuge dieser Erhöhung wird ebenfalls die Verdienst-Obergrenze für Minijobber zum 01.10.2022 von bisher 450 Euro auf 520 Euro im Monat angepasst

                News vom 24.03.2022

                Energiekosten Entlastungspaket (Beschluss vom 24.03.2022)

                  • einmalige Entlastung über die Einkommenssteuer durch eine Energiepreispauschale von 300 EUR – diese wird voraussichtlich allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen als Zuschuss zum Gehalt über den Arbeitgeber ausgezahlt 
                  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet auf drei Monate
                  • weitere Hilfen in Form einer zusätzlichen Einmalzahlung in Höhe von 100 EUR an Sozialleistungsempfänger und einem Einmalbonus für Familien in Höhe von 100 EUR pro Kind sowie ein vergünstigtes 9 EUR-Ticket für den ÖPNV über drei Monate 

                  News vom 23.03.2022

                  Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften 2020

                    Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften des Jahres 2020 müssen bis zum 31.12. des Folgejahres beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Aufgrund der Corona-Pandemie gab es hierzu eine Fristverlängerung bis zum 07.03. diesen Jahres.

                    Bei verspäteter Offenlegung kann es derzeit zu Ordnungsgeldverfahren (Bearbeitungs-/Mahngebühr) kommen. Sollte dies bei Dir der Fall sein, dann melde Dich bitte bei Deinem Steuerfuchs.

                    News vom 18.03.2022

                    Steuerliche Entlastungen für Beschäftigte zum 01.01.2022

                      • der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 200 Euro und liegt dann bei 1.200 Euro
                      • der Grundfreibetrag erhöht sich um 363 Euro auf nun 10.347 Euro
                      • die Entfernungspauschale für Fernpendler*innen ab dem 21. Kilometer und die Mobilitätsprämie steigt auf 38 Cent

                        News vom 04.03.2022

                        Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

                          • die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde von 24 Monate auf 28 Monate verlängert
                          • ebenfalls wurden die erleichterten Zugangs-voraussetzungen für das KuG aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende Juni ’22 verlängert
                          • die regelhafte hälftige Erstattung der SV-Beiträge endet jedoch bereits Ende März ’22
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                            News vom 22.02.2022

                            Folgende Themen beinhaltet unser Newsletter:

                            • Überbrückungshilfe III Plus
                            • Überbrückungshilfe IV
                            • Fristen zur Steuererklärung 2020
                            • Abbuchung der Januar-Honorare
                            • Einrichtung Steuerfüchse online
                            • Spielregeln zur effizienten Zusammenarbeit
                            • Ausblick 2022

                            News vom 09.02.2022

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