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Newsletter vom 24.01.2025
Newsletter Sofortmeldung und Ausweispflicht
In unserem heutigen Newsletter möchten wir Dich über Deine gesetzliche Verpflichtung der Sofortmeldungen von Beschäftigten informieren. Außerdem bieten wir Dir einen investitionsfreien Service an, damit Du den Vorgaben der Ausweispflicht Deiner Mitarbeitenden nachkommst.
Sofortmeldungen:
- Wann muss die Sofortmeldung abgegeben werden?
- Was enthält die Sofortmeldung?
- Wohin schicke ich die Sofortmeldung?
Ausweispflicht:
- In welchen Wirtschaftsbereichen gilt die Ausweispflicht?
- Welche Vorgaben gelten für Arbeitgebende?
Unser Service für Dich // Rückmeldung erforderlich:
Auf den Lohnabrechnungen Deiner Beschäftigten vermerken wir einen Hinweistext zur Ausweispflicht – so erfüllst Du diese Vorgabe ohne weiteren Aufwand. Melde Dich bei Deinem Lohn-Team zurück, um den Service in Anspruch zu nehmen. Sollte keine Meldung erfolgen, nehmen wir den Hinweistext nicht auf.
News vom 23.01.2025
Digitaler Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge müssen in Textform gemäß § 126b BGB abgeschlossen werden. Ebenfalls kann seit dem 01.01.2025 ein wirksamer Vertragsschluss digital erfolgen, d. h. eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich.
Dafür müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllt sein:
- Lesbare Erklärung: Der Vertrag muss in Schriftzeichen verfasst sein. Mündliche Vereinbarungen erfüllen die Textform nicht.
- Erkennbare Person des Erklärenden: Der Name des Erklärenden muss eindeutig erkennbar sein, z. B. durch einen Namenszug, eine gescannte Unterschrift oder Schriftzeichen am Ende des Textes.
- Dauerhafter Datenträger: Der Vertrag muss so gestaltet sein, dass er gespeichert und unverändert wiedergegeben werden kann – eine PDF-Datei erfüllt diese Anforderung.
Zusätzlich muss die Erklärung dem Empfangenden persönlich zugehen. Es reicht also nicht, wenn die empfangende Person die Datei von einer Website herunterladen muss. Ein Versand per E-Mail ist hingegen ausreichend.
Übermittlung nach dem Nachweisgesetz
Um den Arbeitsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften korrekt zu übermitteln, müssen Arbeitgebende sicherstellen, dass:
- das Dokument für Arbeitnehmende zugänglich ist,
- es gespeichert sowie ausgedruckt werden kann und
- die arbeitnehmende Person aufgefordert wird, eine Empfangsbestätigung zu erteilen.
Nach deutschem Recht genügt es, den Arbeitnehmenden zur Empfangsbestätigung aufzufordern. Laut EU-Richtlinie sollte der Arbeitgebende jedoch aktiv einen Empfangsnachweis einholen. Empfehlenswert ist daher der Versand per E-Mail mit Empfangsbestätigungsfunktion.
Du hast weitere Fragen zu unseren Themen?
Dann nimm einfach Kontakt zu uns auf.